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Notwendige Schufa-Prüfung bei Auszubildenden

Gesonderte Spartickets für Auszubildende und Studenten werden immer mehr zum Standard – doch kann einem die Schufa einen Strich durch die Rechnung machen?

Der öffentliche Nahverkehr ist in Deutschland nicht gerade billig. Für ein Monatsticket bezahlen die meisten Verbraucher einen Betrag zwischen 100 und 300 Euro, je nachdem welche Strecken sie zurücklegen. Das Pendlerdasein ist entsprechend ohne Zweifel teuer, besonders für diejenigen ohne großes Einkommen. Das gilt besonders für Auszubildende und Studenten, die in Deutschland häufig am Rande des Existenzminimums leben müssen. Gerade in immer teurer werdenden Großstädten reicht das Geld selbst mit Pendlerdasein und Wohnung außerhalb oft nur gerade so zum Leben. Ein reduziertes Spartickets für den öffentlichen Nahverkehr kann hier eine große Hilfe sein – zumindest in der Theorie, wie ein Beispiel aus Thüringen zeigt.

Bonitätsprüfung bei reduzierten Spartickets

In Thüringen gibt es seit Kurzem ein Pilotprojekt, in Rahmen dessen Auszubildende ein reduziertes Sparticket für den öffentlichen Nahverkehr in Mittelthüringen erwerben können. Das Ticket kostet pauschal nur 50 Euro, wodurch sich die jungen Menschen meist einen Betrag von knapp 100 Euro im Monat sparen können – die Differenz übernimmt der Stadt. Doch das Angebot könnte manche Menschen benachteiligen, unter anderem auch diejenigen, die auf ein Online-Konto ohne Schufa setzen. Warum? Weil in den Bedingungen die Rede davon ist, dass eine Bonitätsprüfung stattfindet. Das reduzierte Sparticket bekommt also keineswegs jeder, sondern nur jeder, der gleichzeitig auch eine gute Bonität vorweisen kann. Junge Menschen, die durch Handyverträge oder Abos früh in die Schufa-Falle getappt sind, könnten von dem Angebot ausgeschlossen werden – eine traurige Kuriosität, da gerade diese Menschen von einem reduzierten Ticket besonders profitieren könnten.

Positive Schufa für 50 Euro im Monat notwendig

Kurios erscheint die Regelung insbesondere deshalb, weil es um ein Ticket für einen Pauschalbetrag von gerade einmal 50 Euro im Monat geht. Auch bei diesem Kleinbetrag wollen die Verkehrsbetriebe, dass sie ihr Geld auch bekommen und fragen deshalb bei der Schufa nach. Wer hier keine gute Bonität vorweisen kann, der bekommt möglicherweise auch nicht das reduzierte Ticket. Ähnliche Regelungen gelten auch für andere Tickets für Studenten und Auszubildende, wobei sich die Frage stellt, ob dies wirklich notwendig ist. Auch wer beispielsweise in jungen Jahren auf ein Produkt wie das Online-Konto ohne Schufa setzen musste, weil er einen Fehler gemacht hat, sollte bei einem Angebot wie diesem nicht benachteiligt werden. Meist sind die Betroffenen sowieso in einer komplexen Situation und können eine gewisse monatliche Entlastung gut gebrauchen.

Bonitätsprüfung bei Auszubildendentickets meist milde

Das Beispiel aus Thüringen steht beispielhaft für ein ähnliches Verfahren in vielen anderen Gegenden in Deutschland. So negativ eine Bonitätsprüfung für ein Auszubildendenticket aber auch klingen mag, gibt es zumindest gute Nachrichten. Die meisten jungen Menschen bekommen das Ticket auch dann, wenn sie bereits einmal mit einem negativen Schufa-Eintrag zu kämpfen hatten. Auch wenn eine schlechte Schufa also ein Hindernis sein muss, allzu große Angst sollte man nicht haben. Wer in der Vergangenheit einen Fehler gemacht hat, der kann von Angeboten wie dem aus Thüringen meist dennoch profitieren. Dass man bei einem Monatsbetrag von nur 50 Euro abgelehnt wird, ist immerhin sehr unwahrscheinlich – auch ohne perfekte Bonität. 


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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