P-Konto-Freibetrag 2026: Seit Juli gelten 1.590 Euro
Die Miete wird fällig, der Einkauf muss bezahlt werden, doch plötzlich ist das Konto gepfändet. In dieser belastenden Situation schützt ein P-Konto das Geld, das Sie für Ihren Alltag benötigen. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische P-Konto-Grundfreibetrag 1.590 Euro pro Monat.
Das sind 30 Euro mehr als zuvor. Bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmten Sozialleistungen kann Ihr persönlicher Freibetrag sogar noch höher ausfallen.
Inhaltsverzeichnis
P-Konto-Grundfreibetrag steigt ab Juli 2026 auf 1.590 Euro
Eine Kontopfändung kann schnell zum Problem werden: Miete, Strom und Einkäufe müssen weiter bezahlt werden, obwohl das Konto gesperrt ist. Ein Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) schützt deshalb einen Teil des monatlichen Guthabens.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische P-Konto-Grundfreibetrag 1.590 Euro pro Kalendermonat. Zuvor waren es 1.560 Euro. Die Erhöhung um 30 Euro soll dazu beitragen, das gesetzlich geschützte Existenzminimum an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1. Juli 2026 sind automatisch 1.590 Euro monatlich geschützt.
- Bei bestehenden P-Konten wird der Grundfreibetrag grundsätzlich automatisch angepasst.
- Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können den Freibetrag erhöhen.
- Dafür wird in der Regel eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung benötigt.
- Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Mit dem Onlinekonto von PayCenter haben Sie die Möglichkeit, ein P-Konto einfach online zu eröffnen.
Was gilt für das P-Konto?
Der Grundfreibetrag schützt das Kontoguthaben bis zur festgelegten Höhe vor einer Pfändung. Darüber liegende Beträge können dagegen pfändbar sein. Das P-Konto verhindert somit nicht die Pfändung selbst, sichert aber Geld für den notwendigen Lebensunterhalt.
Wer ein normales Girokonto besitzt, kann dessen Umwandlung in ein P-Konto verlangen. Bei einer bereits zugestellten Pfändung muss die Umstellung spätestens innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen. Das Konto wird anschließend ausschließlich auf Guthabenbasis geführt.
Das Onlinekonto ohne SCHUFA von PayCenter kann digital eröffnet und als P-Konto geführt werden. Die Kontoeröffnung erfolgt nach Anbieterangaben ohne SCHUFA-Abfrage und ohne SCHUFA-Meldung. Damit bietet es auch Menschen, die digitalen Bankangeboten eher zurückhaltend gegenüberstehen, einen klaren Weg zum gesetzlichen Pfändungsschutz.
Häufige Fragen
Muss ich die Erhöhung auf 1.590 Euro beantragen?
Nein, der neue Grundfreibetrag sollte bei bestehenden P-Konten automatisch berücksichtigt werden.
Wie kann ich meinen Freibetrag erhöhen?
Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können mit einer P-Konto-Bescheinigung nachgewiesen werden. Diese erhalten Sie beispielsweise bei einer anerkannten Schuldnerberatung, der Familienkasse oder einem Sozialleistungsträger.
Ist ein P-Konto vollständig pfändungssicher?
Nein. Geschützt ist grundsätzlich nur das Guthaben innerhalb Ihres persönlichen Freibetrags.
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