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Was ist der Unterschied zwischen P-Konto oder Pfändungstabelle?

Wenn eine Pfändung auf Ihrem Girokonto eingeht oder die Schulden Ihnen über den Kopf wachsen, dann ist das Pfändungsschutzkonto eine gute Lösung. Aber gibt es einen Unterschied zwischen P-Konto und Pfändungstabelle?

Pfändungstabelle und P-Konto

Gerade in dieser Zeit haben die betroffenen Personen meistens nicht das Wissen über Pfändungen und Möglichkeiten. Das P-Konto hilft Ihnen einen Grundfreibetrag zu erhalten – aber die Pfändungstabelle gibt Ihnen einen genaueren Betrag. Auch wenn die beiden Begriffe gleich klingen, gibt es Unterschiede. Daher haben wir die beiden Begriffe aufgelistet und wenn Sie nach einem Online-P-Konto suchen, haben wir Ihre Lösung.

Was ist die Pfändungstabelle?

Hier können Sie konkret einsehen, wie hoch Ihr pfändbarer Betrag liegt. Doch die Zahl des P-Konto-Schutzes stimmt in den meisten Fällen nicht mit dem Betrag aus der Pfändungstabelle überein. Dieser Pfändungsbetrag ist von verschieden Faktoren abhängig:

  1. Nettoeinkommen: Die Höhe Ihres Nettoeinkommens bestimmt den unpfändbaren Betrag. Je mehr Geld Sie verdienen, desto höher steigt der pfändbare und unpfändbare Betrag. Damit soll durch den Gesetzgeber zusätzliche Leistungen in einem Insolvenzverfahren belohnt werden.
  2. Anzahl der Kinder: Hierbei zählen lediglich die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder. Darunter zählen in erster Linie leibliche und minderjährige Kinder. Auch in der Ausbildung können Kinder grundsätzlich Unterhalft erhalten.
  1. Sonderzahlung: Es ist nicht immer möglich das genaue Nettoeinkommen zu bemessen. Es kommt in den meisten Fällen zu monatlichen Schwankungen. Durch die Überstunden-, Urlaubs- oder Weihnachtsgelder werden viele Menschen verunsichert. Im Großen und Ganzen haben wir hier gute Nachrichten: Die meisten Zulagen sind pfändungssicher oder werden nur reduziert. Laut der Zivilprozessordnung § 850a sind unpfändbare Bezüge:
    • Die Hälfte für die Leistung von Mehrarbeitsstunden
    • Urlaubsgelder sind pfändungsfrei, wenn diese den „üblichen Rahmen nicht übersteigen“
    • Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen
    • Weihnachtsvergütung – Bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitsgehalt und maximal 500 Euro

Weitere unpfändbare Bezüge können Sie dem Paragrafen entnehmen. 

Was ist das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Mit dem P-Konto sichern Sie sich auf Ihrem Konto den nicht pfändbaren Betrag, welchen Sie benötigen, um Ihr alltägliches Leben fortzuführen. Ihr Girokonto können Sie jederzeit in dieses Konto mit Pfändungsschutz umwandeln.

Bei dem P-Konto gibt es zwei wichtige Unterschiede:

  1. Vor Ausstellung und Einreichen der Bescheinigung nach 850k ZPO: Das bedeutet, dass die Bank Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandelt und dafür die starren unpfändbaren Pfändungsgrenzen nutzt. Hier wird die Situation nicht auf Ihre Person angepasst. Die Bank überprüft Ihr Gehalt nicht oder die Anzahl der Kinder. Sie erhalten einen gesetzlichen Grundfreibetrag von 1.252,64 Euro im Monat. Dieser Betrag kann in diesem Monat nicht gepfändet werden.
  1. Nach Ausstellung und Einreichen der Bescheinigung § 850k ZPO: Durch beispielsweise das Jobcenter oder Sozialamt können Sie sich eine Bescheinigung der Pfändungsgrenzen-Erhöhung ausstellen. Sie können diese Bescheidung auch kostenpflichtig bei einem Anwalt erstellen lassen. Durch die Bescheinigung können Sie den Pfändungsfreibetrag Ihres P-Konto zwecks Kindergeldes und Unterhaltspflichten erhöhen.

Wie hoch ist meine Pfändungsfreigrenze?

Am besten wird dies bei einem Beispiel dargestellt:

Herr Mustermann hat ein monatliches netto von 2.100 Euro und keine unterhaltspflichtigen Kinder. Durch die Beantragung des P-Kontos hat er auf seinem P-Konto einen Freibetrag von 1.252,64 Euro (Stand: Juli 2021). Ohne Bescheinigung wird Ihnen die Bank diesen Betrag freigeben. ABER: Wenn Sie in die Pfändungstabelle schauen, dann beträgt der pfändbare Anteil: 593,15€. Das bedeutet, dass ihm ein Freibetrag von 1.506,85 Euro zur Verfügung stehen müsste. Die Banken machen hierbei aber keinen Fehler, da diese den gesetzlichen festen Freibetrag nutzen.

Wie kann ich meine Pfändungsgrenze erhöhen?

Die Erhöhung ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Diese sind im § 850k Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Zu diesen Fällen gehören beispielsweise:

  • Erhalt von Kindergeld
  • Zahlung von Unterhalt an andere Personen
  • Erhalt einmaliger Sozialleistungen

Fazit

Mit der Pfändungstabelle finden Sie den Betrag heraus, welcher nicht pfändbar ist. Hierbei werden:

  • Anzahl der Unterhaltspflichten
  • Einkommen

berücksichtigt.

Mit dem P-Konto haben Sie einen schnellen Schutz vor Kontopfändungen. Es handelt sich bei diesen Beträgen um starre Grenzen. Die Erhöhung des P-Kontofreibetrags können Sie über beispielsweise das Jobcenter oder das Sozialamt beantragen und danach muss diese Bescheinigung bei der Bank eingereicht werden.

  • Diese Erhöhung des P-Konto-Betrags ist in den meisten Fällen nur zwei Jahre gültig und muss danach erneuert werden!

Sie benötigen eine P-Konto, aber haben eine schlechte Schufa?

Nichts Leichteres als das. Mit dem Onlinekonto haben Sie einen Partner gefunden. Das Konto lässt sich einfach von zu Hause eröffnen und kann mit einem Klick in ein P-Konto umgewandelt werden. Ohne dass wir Ihre Schufa oder Bonität abfragen oder einen Eintrag in der Schufa hinterlassen. Eröffnen Sie Ihr P-Konto einfach online und sofort verfügbar.

Bitte bedenken Sie, dass jede natürliche Person nur ein P-Konto führen kann.

Weitere Informationen zum Konto mit Pfändungsschutz finden Sie in unserem Blog. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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