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Pfändung! Wer jetzt sein Konto nicht mehr kündigen darf

Laura kämpft für ihre finanzielle Sicherheit!
Laura ist alleinerziehend, arbeitet Teilzeit – und plötzlich ist ihr Konto gesperrt. Eine alte Forderung eines Gläubigers hat zur Kontopfändung geführt. Kein Zugriff mehr aufs Geld, kein Dispo, keine Miete. Was nun?
In dieser Situation hilft ein Pfändungsschutzkonto – das sogenannte P-Konto. Doch was passiert mit dem Dispositionskredit, wenn das Konto überzogen ist? Kann die Bank die Kündigung verweigern?

Dieser Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen.

Wenn das Konto zur Belastung wird: Dispo, P-Konto & Kündigung – was darf die Bank, was dürfen Sie?

Was ist ein Dispositionskredit überhaupt?

Ein Dispositionskredit (Dispo) ist wie ein finanzielles Sicherheitsnetz: Wer ihn hat, darf das Girokonto bis zu einem bestimmten Betrag überziehen – auch wenn kein Guthaben mehr vorhanden ist.

  • Die Höhe des Dispos richtet sich nach dem regelmäßigen Geldeingang und der Bonität.
  • Zinsen sind meist hoch – meist deutlich über 10 % jährlich.
  • Für die Bereitstellung darf die Bank keine Zusatzgebühren erheben – das hat der Gesetzgeber klar geregelt.

Die 6 meisten Überschuldungsgründe

Gibt es einen Dispokredit beim P-Konto?

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Grundsätzlich nur in sehr seltenen Ausnahmefällen!
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt den gesetzlichen Freibetrag von derzeit mindestens 1.500 € vor dem Zugriff durch Gläubiger. Es ist ein essenzieller Schutzmechanismus für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten.

Aber: Ein Dispokredit beim P-Konto ist nicht vorgesehen – und würde dem Grundgedanken widersprechen.
Warum?

  • Ein Dispo bedeutet neue Schulden.
  • Das P-Konto soll jedoch vor weiteren Belastungen schützen.
  • Viele Banken bieten beim P-Konto gar keinen Dispo mehr an – darunter auch das Onlinekonto ohne Schufa von PayCenter.

Darf die Bank die Kontokündigung verweigern?

Ja – unter bestimmten Umständen. Hier sind die wichtigsten Gründe:

  1. Offener Dispokredit: Wenn Ihr Konto im Minus ist, darf die Bank eine Kündigung so lange zurückstellen, bis der Dispo ausgeglichen ist.
  2. Laufende Pfändung: Ist Ihr Konto gepfändet und als P-Konto geschützt, muss die Bank sicherstellen, dass Ihr Freibetrag nicht gefährdet wird – etwa durch eine verfrühte Kündigung ohne neue Kontoverbindung.
  3. Vertragliche Pflichten: In seltenen Fällen gibt es andere vertragliche Bindungen, etwa laufende Kreditverträge oder Sicherheiten.

Warum das Onlinekonto bewusst auf Dispo verzichtet

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Bei PayCenter steht Transparenz und Kontrolle im Mittelpunkt. Das Onlinekonto ohne Schufa funktioniert ohne Überziehung und Schufa, damit Sie nie den Überblick verlieren. Kein Risiko neuer Schulden, keine versteckten Zinsfallen – volle Kontrolle über Ihr Geld.

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Wissen schützt – auch vor unnötigen Kosten

• Ein Dispo kann kurzfristig helfen, ist aber im P-Konto fehl am Platz.
• Die Bank darf eine Kündigung verweigern, wenn Schulden oder Pfändung vorliegen.
• Ein P-Konto schützt Ihre Existenz – aber nicht automatisch vor Unwissenheit.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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