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Pfändungsfreibeträge für Gehalt und Weihnachtsgeld

Die Pfändung des eigenen Gehalts ist für viele Verbraucher das schlimmste möglichste Schicksal. Wenn vom schwer verdienten Geld am Ende des Monats immer nur die Hälfte bei einem ankommt, macht das Leben nicht mehr so recht Spaß. Doch wer auf ein Pfändungsschutzkonto setzt, kann einen Teil des Geldes schützen. Im Moment sind das sogar mindestens 1.073 Euro im Monat. Dass sehr viele Menschen Angst vor der Pfändung haben, überrascht nicht. Wer auf ein Online-Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, tut meist ja eben auch alles dafür, nicht irgendwann eine Gehaltspfändung miterleben zu müssen. Doch auch außerhalb der Privatinsolvenz ist eine solche Pfändung durchaus möglich. Generell gilt dabei: Der Freibetrag pro Monat liegt bei 1.073 Euro. Dieser Teil des Nettoeinkommens darf von Gläubigern – egal ob behördlich oder privat – nicht eingezogen werden. Um das sicherzustellen, sollte man unbedingt auf ein Pfändungsschutzkonto wie das Online-Konto ohne Schufa setzen.

Weihnachtsgeld ist ebenfalls vor Pfändung geschützt

© Jyothi | Dreamstime Stock Photos

Wer gerade Weihnachtsgeld erhalten hat oder andere Zuschüsse bekommt, darf sich auch über deren Pfändungsfreiheit freuen. Insgesamt 500 Euro pro Zusatzzahlung, also etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sind von der Pfändung geschützt. Nur wissen das relativ wenige Verbraucher. Wenn das Geld also direkt vom Gläubiger eingezogen wurde, kann man einen formlosen Antrag auf die Rückerstattung von 500 Euro stellen. Das Recht hat man hinter sich, sodass man sein Geld im Normalfall auch relativ problemlos bekommen sollte. Der Schutz vor der Pfändung kann einen netten zusätzlichen Geldbetrag bedeuten, den man für ein angenehmes Weihnachtsfest verwenden kann. Immerhin will man ja zumindest einmal im Jahr nicht nur an die Finanzen denken.

Pfändungskonto wie das Online-Konto ohne Schufa entscheidend

Den Aufwand eines zusätzlichen Schreibens können Verbraucher sich aber auch sparen. Wer auf ein Pfändungsschutzkonto setzt, kann sich gemeinhin darauf verlassen, dass die Bank sich darum kümmert, dass der pfändungsfreie Teil auch auf das Konto wandert. Mit einem Online-Konto ohne Schufa kann man sich entsprechend eine ganze Menge Aufwand sparen. Der initiale Aufwand ein solches Konto zu eröffnen ist recht gering und lohnt sich schon im ersten Monat. Das gilt besonders, weil sich Verbraucher dadurch nicht jedes Jahr mit der neuen Rechtsgrundlage auseinandersetzen müssen. Diese ist nämlich durchaus komplex. Über den normalen Freibetrag von 1.073 Euro im Jahr kommen noch weitere Freibeträge hinzu, die in bestimmten Konstellationen gelten.

Freibeträge für Kinder oder Ehepartner

So gibt es beispielsweise Freibeträge für unterhaltspflichtige Kinder oder einen Ehepartner. Der Freibetrag kann für einen Familienvater so beispielsweise schnell auf 1.500 Euro ansteigen. Damit bleibt oft ein großer Teil des Nettoeinkommens auch im Haushalt. Das macht das Leben am Ende deutlich einfacher. Leider kennen sich mit dem Pfändungsrecht nur die wenigsten Verbraucher aus. Deshalb ist es so wichtig, auf Produkte wie das Online-Konto ohne Schufa und eine gute Schuldnerberatung zu setzen. Eine gute Beratung kann einem die entscheiden Tipps geben und dabei helfen, das Leben ein ganzes Stück angenehmer zu machen. Wer diese Chance ergreift, hat deutlich bessere Möglichkeiten, die eigenen Finanzen irgendwann wieder in den Griff zu bekommen. Und genau das ist ja das Ziel aller Schuldner.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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