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Pfändungsfreigrenze erhöht & was sich sonst zum 01.07.15 verändert hat

Regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres kommt es zu Änderungen und Anpassungen im System. In diesem Jahr ist die Pfändungsfreigrenze wieder an der Reihe. Schuldner profitieren ab dem heutigen Tag von einer Erhöhung. Neben der Freigrenze haben sich aber auch Änderungen in der Einlagensicherung, beim Elterngeld und bei der LKW-Maut ergeben. Auch Rentengeld sowie Strafgeld für Schwarzfahrer werden erhöht.

Knapp 30 Euro mehr im Monat

© Jyothi | Dreamstime Stock Photos

Die Pfändungsfreigrenze soll einen bestimmten Anteil des Arbeitseinkommens von Schuldnern sichern. Damit wird vermieden, dass Schuldner weitere Sozialleistungen beantragen müssen. Ein festgelegter Betrag darf nicht gepfändet werden. Ab dem heutigen Tag liegt die Grenze bei

1073,88 Euro pro Monat.

Diesen Betrag können Schuldner fortan monatlich nutzen. Alles darüber hinaus kann gepfändet werden. Dieser Regelsatz gilt mindestens bis zum 30.06.2017, da die Pfändungsfreigrenze nur aller zwei Jahre angepasst wird – die Freigrenze ist an den steuerlichen Grundfreibetrag gekoppelt. Zu den Vorjahren steigt der Pfändungsfreibetrag um rund 29 Euro, bis zum 30.06.15 lag der Freibetrag bei 1045,04 Euro. Der Grundfreibetrag erhöht sich, wenn Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten zahlen müssen. Auch hier wurde der Regelsatz angepasst. Für die erste unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Grundfreibetrag um 404,16 Euro (vorher 393,30 Euro). Ab der zweiten und bis zur fünften Person werden noch einmal jeweils 225,17 Euro (vorher 219,12 Euro) dazu gerechnet.

Was sich noch geändert hat

  • Einlagensicherung: Zum 3. Juli tritt das neue Einlagensicherungsgesetz in Kraft. Ersparnisse von Bankkunden sind in Zukunft besser vor Bankenpleiten geschützt. Der garantierte Schutz von 100.000 Euro pro Kunde und Bank bleibt bestehen.
  • Elterngeld: Ab dem 1. Juli profitieren Eltern vom ElterngeldPlus. Der Leistungszeitraum kann von Vätern und Müttern verdoppelt werden, wenn sie während dieser Zeit eine Teilzeitbeschäftigung haben. Arbeiten beide (Mutter und Vater) während dieser Zeit in einer 25- bzw. 30-Stunden-Woche, so kann ElterngeldPlus noch weitere vier Monate gezahlt werden.
  • Rente: In den alten Bundesländern steigen die Renten um 2,1 Prozent, in den neuen Bundesländern sind es 2,5 Prozent.
  • Kriegs- und Wehrdienstopfer erhalten ein Plus von 2,1 Prozent. Zu solchen Versorgungsberechtigten zählen auch Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte.
  • Die LKW-Maut dehnt sich auf weitere 1100 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen, auf denen Fahrer die Maut entrichten müssen. Diese Infos wurden bereits mittels Software-Update auf die Maut-Geräte gespielt.
  • Schwarzfahrer zahlen drauf. Das Bußgeld für Fahren ohne Fahrschein kostet ab sofort 60 Euro. Damit wird die Strafe von 40 Euro um ganze 50 Prozent erhöht. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und das Verkehrsministerium erhoffen sich von dieser scheinbar drastischen Erhöhung eine stärker abschreckende Wirkung.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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