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Pfändungsschutzkonto, das müssen Sie wissen

Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zum P-Konto zusammengetragen. Wir starten mit der Einrichtung oder Umwandlung bis hin zur Rückwandlung eines Kontos.

Alles was Sie zum Thema: Onlinekonto mit Pfändungsschutz

Kann ich über ein Konto mit einer Pfändung verfügen?

Sie können über den monatlichen Pfändungsfreibetrag verfügen, aber nur wenn Sie ein P-Konto einrichten oder umwandeln. Sollten Sie kein P-Konto besitzen, sollten Sie Ihr bestehendes Konto innerhalb von vier Wochen umwandeln. Beim Onlinekonto können Sie das mit einem Klick über das Online-Banking machen.

Wie hoch ist der monatliche Grundfreibetrag, der nicht gepfändet werden darf?

Der Freibetrag beträgt aktuell 1.178,59€ (Stand: 2020). Der Freibetrag wird 2021 wieder etwas erhöht. Er trägt dazu bei dem Schuldner einen Teil seines Guthabens zu sichern. Dieser kann auch durch Kinderfreibetrag usw. erhöht werden.

(PayCenter ist das Geldinstitut, wo Ihr Onlinekonto verwaltet wird.) Kann PayCenter Pfändungsaussetzungen durch den Gläubiger akzeptieren?

Ja. PayCenter akzeptieren Aussetzungen und Ruhendstellungen genauso wie Aufhebungen und Betragsänderungen durch den Gläubiger.

Warum ist die Pfändung noch aktiv, wenn ich eine Überweisung an den Gläubiger getätigt habe?

Leider benötigen wir dafür eine Aufhebung bzw. Änderung des Pfändungsbetrages von dem Gläubiger. Ausnahme: Wenn Sie den Gläubiger über uns oder über das Online-Modul bedient haben.

Wie stelle ich mein Konto in ein P-Konto um und wie lange benötigt dieser Vorgang?

Sie können Ihr eröffnetes Konto jederzeit im Onlinebereich unter „Pfändungsschutz“ in ein P-Konto umwandeln. Dazu reicht ein Klick und in wenigen Sekunden ist Ihr Pfändungsschutz aktiv.

Bitte bedenken Sie, dass jede Person nur ein P-Konto haben darf!

Kann ich mein Firmenkonto in ein P-Konto umwandeln?

Leider können nur Privatkonten umgewandelt werden. Wenn Sie aber eine selbstständige Person sind, sollte es möglich sein. Bedenken Sie aber auch hier: Wenn Sie ein privates und ein geschäftliches Konto haben, können Sie nur ein Konto umstellen und dafür Pfändungsschutz erhalten.

Ich habe bereits ein P-Konto bei einer anderen Bank. Kann ich mein neueröffnetes Onlinekonto dennoch umwandeln?

Nein, gesetzlich darf jede Person nur ein P-Konto führen.
Eine Möglichkeit wäre die Auflösung Ihres alten Kontos oder die Rückwandelung in ein reguläres Konto.

Wie kann ich meinen Freibetrag erhöhen?

Der Freibetrag kann nur über die Freibetragsbescheinigung erhöht werden.

Darf ich meine Freibetragsbescheinigung selbst ausfüllen?

Nein, die Freibetragserhöhung muss durch eine geeignete Person oder Stelle bescheinigt werden. Hierzu zählen der Arbeitgeber, die Familienkasse, der Sozialleistungsträger, Rechtsanwälte sowie Steuer- und Schuldnerberatungen.

Benötigen Sie Dokumente im Original?

Ja, bitte reichen Sie alle Unterlagen im Original und per Post an die Adresse von PayCenter:

PayCenter GmbH
Max-Lehner-Straße 1a
85354 Freising

Wie lange ist mein Freibetrag noch gültig?

Der Grundfreibetrag steht Ihnen immer zur Verfügung. Freibetragserhöhungen aufgrund von Unterhaltspflicht, Kindergeld, etc. sind zwei Jahre ab Ausstellung der Bescheinigung gültig. Danach müssen diese erneuert werden.

Sozialleistungen sind grundsätzlich nicht pfändbar. Warum wurden sie trotzdem abgeschöpft?

Grundsätzlich sind bei einem Pfändungsschutzkonto alle Beträge pfändbar, wenn diese den Freibetrag überschreiten. Dies können Sie umgehen, wenn Sie den Freibetrag erhöhen.

Bitte lassen Sie sich eine Bescheinigung zur Freibetragserhöhung ausfüllen, sodass das eingehende Geld nicht Ihre Freigrenze überschreitet. Wir können die Abschöpfungen dann wieder für Sie freigeben.

Obwohl unpfändbare Beträge auf meinem Konto eingehen (da bereits eine Lohnpfändung vorliegt), wird trotzdem abgeschöpft – Wieso?

Die Lohnpfändungstabelle ist für das P-Konto nicht relevant, sondern gilt nur für die Lohnpfändung. Wenn bereits eine Lohnpfändung vorliegt, sollte jedoch keine doppelte Pfändung vorgenommen werden. Hier gilt eine Sonderregel und Sie können sich an das Amtsgericht oder die Vollstreckungsbehörde wenden, um Ihren P-Konto-Freibetrag auf die Höhe der monatlichen Geldeingänge Ihres Arbeitgebers festsetzen zu lassen.

Kann ich mein P-Konto wieder zurückwandeln?

Sind alle Pfändungen beglichen, dann könnten Sie eine Umwandlung beantragen. Allerdings macht das grundsätzlich keinen Sinn bzw. haben Sie durch das Onlinekonto keine Nachteile, wenn der Pfändungsschutz noch aktiv ist.
Auch wenn keine Pfändung vorliegt, können Sie das Konto uneingeschränkt nutzen.

Muss ich mein Kontoguthaben auf dem P-Konto immer sofort vollständig verbrauchen?

Sie haben für die Verfügung des Guthabens bis zum Ende des Folgemonats Zeit. Eine Änderung bzw. Verlängerung dieser Frist wird voraussichtlich am 1.11.2021 oder 1.12.2021 erfolgen.

Erhalte ich am Monatsanfang eine Umbuchung?

Eine Umbuchung nach § 850k Abs. 1 Satz 2 ZPO erhalten Sie, wenn im Vormonat Abschöpfungen stattfanden und diese nicht aus einer Umbuchung zu Beginn des Vormonats resultierten. Beträge, die bereits umgebucht wurden, können nicht erneut umgebucht werden.

Als einfache Formel empfehlen wir:
Umbuchung im Folgemonat = Abschöpfungen im laufenden Monat – Umbuchung zu Beginn des laufenden Monats.

Auf meinem Konto ging versehentlich eine falsche Überweisung ein – was kann ich tun?

Der Gläubiger muss bei seiner Bank einen Antrag auf Rücküberweisung stellen. Wenn uns dieser Antrag durch seine Bank zugestellt wird, senden wir, mit Ihrer Erlaubnis, das Geld zurück an den Auftraggeber.

Wird das P-Konto in der Schufa vermerkt?

Ein P-Konto ist ein gravierender Eintrag in der Schufa und macht Ihnen vieles nicht mehr möglich. Mit dem Onlinekonto vom PayCenter wird die Schufa nicht abgefragt und auch keine Einträge vorgenommen.

Sie haben noch eine ungeklärte Frage zum Onlinekonto als P-Konto? Dann schreiben Sie uns einfach per Kontaktformular.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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