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Positive Änderungen beim Pfändungsschutzkonto

Ein Pfändungsschutzkonto ist in einer schwierigen finanziellen Situation entscheidend – die Gesetzesgrundlage soll sich nun zum Positiven wandeln.

Das sogenannte Pfändungsschutzkonto, P-Konto, wurde im Jahr 2010 eingeführt und gilt als große Errungenschaft der Sozialpolitik. Nun soll das erfolgreiche Konto für all diejenigen, die mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, noch besser werden. Nachgebessert werden soll zum einen mit Blick auf sogenannte Gemeinschaftskonten zum anderen aber auch die Möglichkeit pfändungsfreies Guthaben länger ansparen zu können. Beide Neuerungen sollten für betroffene Verbraucher positiv sein.

Pfändungsschutz auch bei einem Gemeinschaftskonto

„Für Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften, ist das ein wichtiger Schritt“, erklärte Christian Lange (SPD), Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, bei der Vorstellung der Vorlage für das Gesetz im Bundestag. Das sogenannte Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz sieht vor, dass die Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto getrennt werden können, sobald einer der Beteiligten beispielsweise in eine Privatinsolvenz abrutscht. Bislang war das nicht möglich, sodass Gläubiger auf das gesamte Guthaben zugreifen konnten, womit auch für beide Personen nur die üblichen Freigrenzen für ein P-Konto galt. Dies soll sich nun ändern, sodass auch Verbraucher mit gemeinsamem Konto einen vollen Schutz vor einer Pfändung genießen – ein über alle Fraktionen hinweg als positiv beschriebener Fortschritt.

Guthaben bis zu drei statt bislang einen Monat ansparen

Die zweite große Neuerung der Gesetzesnovelle soll es sein, dass betroffene Verbraucher sich ihr pfändungsfreies Guthaben länger ansparen können. Anstatt wie bislang nur einen Monat Guthaben ansparen zu können, ehe es wieder der Pfändung unterliegt, soll dies nun für insgesamt drei Monate möglich sein. Hintergrund ist, dass Verbraucher durch diese Änderung die Möglichkeit haben, ihr Guthaben besser für größere Anschaffungen im Haushalt, also beispielsweise für eine neue Waschmaschine, anzusparen. Bislang waren solche Käufe für Verbraucher mit P-Konto schwerlich möglich, da das Ansparen von einem pfändungsfreien Teil des Gehaltes selten ausgereicht hat.

Zwei Millionen P-Konten in ganz Deutschland

Dass eine Überarbeitung des Gesetzes notwendig ist, liegt auch an der Krise rund um das Coronavirus. Die Zahl der Verbraucher mit finanziellen Problemen ist zuletzt noch einmal deutlich gestiegen, womit das Thema P-Konto wieder in den Fokus gerückt ist. Dabei gibt es das P-Konto generell heute schon vergleichsweise häufig. Mehr als zwei Millionen Verbraucher haben nach Schätzungen ein Konto, das vor einer Pfändung schützt. Umwandeln lässt sich in ein solches P-Konto im Prinzip jedes Girokonto, wobei Produkte wie das Online-Konto ohne Schufa besonders auf die Möglichkeit für eine Nutzung mit Pfändungsschutz ausgelegt sind. Nach zehn Jahren kann man das P-Konto definitiv als Erfolg beschreiben, einige positive Änderungen schaden allerdings nicht.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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