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Positive Neuigkeiten zum Thema „Girokonto für Jedermann“

Die EU-Kommission hat entschieden. Die neue EU-Richtlinie, nach dem jedem Bürger ein eigenes Girokonto zusteht, kommt in der nächsten Woche endlich in Bewegung. Deutschland sowie alle anderen Länder der Europäischen Union müssen dann handeln. Zwei Jahre haben sie nun Zeit, jedem Bürger den Zugang zu einem Girokonto zu gewährleisten. Über eine halbe Million Deutsche ohne Girokonto Bisher bleibt vielen Bürgern ein Girokonto verwehrt. In Deutschland waren es zuletzt 670.000 Menschen, in ganz Europa betrifft es etwa ein Zehntel der Bevölkerung. Darunter zählen auch Menschen, denen durch Schulden ein Konto bereits gekündigt und ein Neues verwehrt wurde. Ein fester Wohnsitz war bisher unabdinglich, nach neuer EU-Richtlinie ist er nicht mehr erforderlich. So profitieren zum Beispiel auch Saisonarbeiter davon. Bundesjustizminister Heiko Maas drängt zur raschen Umsetzung, um den dadurch entstehenden Missständen der Betroffenen entgegen zu wirken. Oftmals scheitert ein neuer Arbeitsplatz oder gar eine Wohnung an einem fehlenden Girokonto. Wer erst einmal einen falschen Weg genommen hat, dem wird – trotz Willenskraft – der Weg zurück in die richtige Richtung meist erschwert oder sogar verwehrt. Hin und Her mit dem „Jedermann-Konto“ 1990 wurde mit dem Postscheckdienst auch das Recht auf ein „Jedermann-Konto“ eingeführt. Der Rechtsanspruch auf dieses ging jedoch mit der Privatisierung der Postbank 1995 schon wieder verloren. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DKW) (damals Zentraler Kreditausschuss (ZKA) ) definierte zeitgleich ein „Girokonto für Jedermann“ durch die freiwillige Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen. Die Unternehmen prüfen Antragsteller von Girokonten auf SCHUFA-Einträge und lehnen daraufhin oftmals „einfach“ ab. Ein häufiger Grund ist, dass die Kosten des Girokontos im Rahmen der Kosten-Nutzen-Rechnungen nicht gedeckt werden können. Ein Beispiel, wie es auch anders geht – ein Guthabenkonto Iweiteres-schufafreies-angebot-im-vergleich-13-2115n solch einer Situation eignet sich zum Beispiel ein Onlinekonto inklusive Prepaid MasterCard. Kunden müssen keine SCHUFA- oder Bonitätsprüfung fürchten – als Guthabenkonto ist eine Überziehung mit Konto oder Kreditkarte ausgeschlossen. Mit dem Onlinekonto können normale Überweisungen getätigt und Daueraufträge abgeschlossen werden, mit der Prepaid MasterCard können Kunden sogar am weltweiten Zahlungsverkehr teilnehmen. Das Onlinekonto ist auf Wunsch sogar in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandelbar.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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