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Preis für ein Basiskonto muss angemessen sein

Ein Basiskonto darf nicht teurer sein als ein normales Girokonto – trotz Mehraufwand für Banken. Ein neues BGH-Urteil gibt Grund zur Hoffnung.

In Deutschland gibt es seit 2016 ein Gesetz, das besagt, dass jede Bank ein sogenanntes Basiskonto anbieten muss, sofern sie auch andere Girokonten vertreibt. Das Konto muss unter anderem für Obdachlose, Flüchtlinge oder auch Menschen mit negativem Schufa-Eintrag offenstehen. Gegen eine Eröffnung dürfen nur besonders schwerwiegende Gründe sprechen, grundlegend soll es sich tatsächlich um ein Konto für jedermann handeln. Doch die meisten Banken tun sich schwer damit, Kunden auch faire Konditionen zu bieten – ein neues Urteil des BGH macht das deutlich.

Basiskonto darf nicht teurer sein als normales Girokonto

In dem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof klargemacht, dass ein Basiskonto nicht teurer sein darf als ein vergleichbares Girokonto für andere Kunden. Konkret ging es dabei um ein Preismodell bei der Deutschen Bank, die für das sogenannte „Aktiv“-Konto im relevanten Jahr 2017 eine Gebühr von 4,99 Euro erhoben hatte. Das von den Leistungen her ähnliche Basiskonto allerdings kam mit einer Gebühr von 8,90 Euro im Monat daher und war damit fast doppelt so teuer. Begründet hat die Deutsche Bank das damit, dass beim Basiskonto ein höherer Beratungsaufwand entstehe und somit die Kosten höher seien müssten. Der BGH allerdings möchte das nicht gelten lassen und verlangt, dass die Kosten in einem solchen Fall auf alle Kunden umgewälzt werden und nicht nur auf diejenigen, die ein Basiskonto benötigen.

Basiskonto soll Teilnahme am Zahlungsmarkt ermöglichen

Der Hintergrund der Einführung des Basiskontos war es, allen Verbrauchern die Teilhabe an einem normalen Leben zu ermöglichen – auch mit Blick auf Zahlungen. In einer zunehmend bargeldlosen Welt ist es entscheidend, dass man Überweisungen tätigen oder auch Geldeingänge auf einem Konto annehmen kann. Ein Basiskonto sollte deshalb alle normalen Leistungen eines Girokontos bieten, dazu gehört unter anderem auch eine Girokarte. Nicht vorgesehen ist dagegen bei einem Basiskonto eine Kreditkarte. Wer eine solche oder generell ein Plus an Leistungen möchte, sollte einen Blick auf das Online Konto ohne Schufa werfen, das es ohne Einschränkungen auch für Verbraucher mit negativem Schufa-Eintrag gibt.

Basiskonto muss kein kostenloses Girokonto sein

Grundsätzlich kostenlos muss ein Basiskonto in Deutschland nicht sein. Banken dürfen allerdings nur „angemessene“ Gebühren erheben, die vergleichbar mit denen für ein normales Girokonto bei der Bank sind. Leider tun das auch heute noch nicht alle Institute, sodass man bei einem Basiskonto oft mit wenigen Leistungen und hohen Gebühren kämpfen muss. Eine bessere Option sind oft auf entsprechende Konten spezialisierte Anbieter, etwa PaySol mit dem Online Konto ohne Schufa.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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