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Rechtlich zweifelhaftes Datensammeln der Schufa

Rund um die Schufa und ihre Praxis gibt es nicht nur bei Inhabern von einem Produkt wie dem Onlinekonto ohne Schufa immer wieder große Diskussionen. Das gilt genauso für Konkurrenten wie Infoscore oder Crif Bürgel. Momentan zeigt sich besonders stark, dass Schufa & Co auch Daten zu Handyverträgen nutzen.

Update: Der Preis sind Ihre Daten

Keine Rechtsgrundlange mehr seit Mai 2018?

Grundsätzlich war es bis Mitte 2018 klar geregelt, dass Auskunfteien für die Einholung von Informationen etwa über Handyverträge zwingend die Zustimmung von Verbrauchern einholen müssen. Mit dem Inkrafttreten der DSGVO hat sich das nicht wirklich geändert, allerdings verzichten die Auskunfteien auf die komplex gewordene Zustimmung durch die Verbraucher. Sie erheben die Daten einfach trotzdem, wie Recherchen von der Süddeutschen Zeitung und dem NDR zeigen.

Berechtigtes Interesse an den Daten?

So regelt die DSGVO in Paragraf 6, dass eine Nutzung von Daten ohne Zustimmung möglich ist, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt. Genau darauf berufen sich Unternehmen wie die Schufa AG. Allerdings ist mehr als fraglich, ob das korrekt ist.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) haben bereits zweimal festgestellt, dass die Ermittlung von sogenannten Positivdaten an Auskunfteien eben nicht von Artikel 6 der DSGVO geschützt ist. Die Definition von Positivdaten sollte dabei deutlich machen, dass es sich bei Handyvertragsdaten um eben solche handelt:

„Informationen, die keine negativen Zahlungserfahrungen oder sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten zum Inhalt haben, sondern zum Beispiel die Informationen über die Tatsache, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde“

Helfen die Positivdaten Verbrauchern nur?

Der Bundesverband der Wirtschaftsauskunfteien sieht das anders und verweist darauf, dass die Daten für Verbraucher nur Vorteile hätten. Denn die Bonität soll von denjenigen besser bewertet werden können - die bislang nur wenige Bonitätsdaten hätten. Verbraucherschützer wollen sich nicht einlullen lassen und verweisen auch auf die Verantwortung der Mobilfunkanbieter, welche die Daten ohne explizite Einwilligung weitergeben – scheinbar auch, weil sie oft nicht wissen, was mit den Daten geschieht.

Klar scheint, dass sich in den nächsten Wochen und Monaten etwas ändert – im Raum steht eine komplette Löschung entsprechender Positivdaten. Auch bei den Banken und Sparkassen werden Ihre Daten häufig weitergegeben. Daher ist die Schufa-Klausel direkt mit dem Kontoantrag oder Kundenstammvertrag verankert. Mit einem Onlinekonto von PayCenter umgehen Sie die Schufa.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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