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Schneller Neustart nach der Privatinsolvenz

Die Schufa hat Einträge zur Privatinsolvenz bislang bis zu drei Jahre nach dem Ende gespeichert – damit ist es nach einem neuen Urteil nun vorbei.

Schufa verkürzt Speicherfrist

Es sind tolle Nachrichten für all diejenigen, die sich mit einer Privatinsolvenz entschulden und dabei auf das neue Privatinsolvenzrecht zurückgreifen möchten. Dieses ermöglicht, dass man die finanziellen Ausstände innerhalb von drei Jahren ausgleichen kann, wenn man sich an alle Regeln hält. Doch das ist nicht alles, denn wie das Oberlandesgericht Schleswig in einem wegweisenden Urteil entschieden hat, darf auch die Schufa einem das Leben danach nicht mehr so lange wie bisher schwer machen.

Schufa-Problem durch Privatinsolvenz

Bislang war es üblich, dass eine Privatinsolvenz das Leben nicht nur über Jahre sehr schwierig gemacht hat, sondern auch nach dem Ende des Verfahrens ein gravierender Makel war. Dafür verantwortlich war primär die Schufa, denn während Informationen zur Insolvenz in öffentlichen Registern nach sechs Monaten gelöscht werden, hat die Schufa diese bis zu drei Jahre gespeichert. Das bedeutete konkret, dass betroffene Verbraucher auch Jahre nach dem erfolgreichen Abschluss der Entschuldung immer noch negativ abgestempelt wurden. Die Bonität war dadurch meist so schlecht, dass Betroffene kein Konto eröffnen oder gar eine Kreditkarte beantragen konnten.

Begrenzung der Speicherung auf sechs Monate

Umso schöner zu sehen ist es, dass die Praxis der Schufa sich nun schrittweise ändert. Die Speicherung der Daten wird ab sofort auf nur noch sechs Monate begrenzt, wie das Oberlandesgericht Schleswig auf Klage eines Insolvenzschuldners entschieden hat. Der Makel nach dem Ende des Insolvenzverfahrens bleibt also auch weiterhin bestehen, allerdings bei Weitem nicht mehr so lange wie zuvor. Das macht den Neustart nach einer Privatinsolvenz deutlich einfacher als bislang, was auch manch einem Inhaber von einem Online Konto ohne Schufa entgegenkommen dürfte.

Kein Anspruch auf längere Nutzung der Daten

Als Grund für das verbraucherfreundliche Urteil haben sich die Richter insbesondere darauf berufen, dass die Schufa die Daten laut der Datenschutzgrundverordnung nicht länger speichern dürften als öffentliche Register, welche die Daten im Internet veröffentlichen. Betroffene Verbraucher können sich nun auf das Urteil berufen und eine Löschung ihres Schufa-Eintrags wegen einer Privatinsolvenz berufen, sofern diese mindestens sechs Monate zurückliegt. Es bleibt zu hoffen, dass die Schufa dem Urteil in Zukunft automatisch nachkommt, damit Verbraucher es einfacher haben, wieder normal zu leben und sich eine Existenz aufzubauen. Statt erst nach drei Jahren nun bereits sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wieder am „normalen“ Leben teilzunehmen, dürfte für sehr viele Menschen ein großer Gewinn sein.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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