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Schneller zurück in die Normalität

Wie lange bleiben Informationen über die Beendigung eines Insolvenzverfahren in der Bonitätsauskunft Schufa? Laut einem neuen Urteil kürzer als bislang.

Löschung bislang erst nach drei Jahren

Wer sich mit einer Privatinsolvenz herumschlagen muss, der hat es in den Jahren bis zur Restschuldbefreiung meist schwer genug. Das Leben ist während eines solchen Verfahrens vielfach von Entbehrungen geprägt und mit viel Disziplin verbunden. Wer es dann endlich geschafft hat, die finanziellen Probleme hinter sich zu lassen, freut sich sehr auf den Neustart. Dieser jedoch wird einem durch die Schufa erschwert – ein neues Urteil könnte daran rütteln.

Zum Ende des Insolvenzverfahrens wird gemeinhin ein Eintrag in der Bonitätsauskunft erstellt, der die Restschuldbefreiung aufzeigt. Das klingt im ersten Moment positiv, doch der Schufa-Eintrag zeigt Unternehmen eben auch, dass man in einem Insolvenzverfahren steckte. Durch diesen Makel ist es in den allermeisten Fällen nicht möglich, an einen Kreditvertrag, ein Konto oder auch einen neuen Handyvertrag zu kommen. Selbst die Wohnungssuche wird mit einer dadurch problematischen Schufa nicht unbedingt einfacher. Das größte Problem daran: Betroffene müssen damit zurechtkommen, dass die Löschung erst nach drei Jahren erfolgt.

Gericht sieht keinen Grund für lange Speicherung

Selbst wenn sich Verbraucher also lange nichts zu Schulden kommen haben lassen und etwa mit einem Online-Konto ohne Schufa auf besonders solide Finanzen bauen, entstehen noch über Jahre Nachteile im Alltag. Dagegen gibt es schon länger Klagen, nun hat auch ein Gericht im Sinne der Verbraucher entschieden. Laut eines noch nicht rechtskräftigen Urteils des Oberlandgerichts Schleswig, hat die Schufa kein berechtigtes Interesse an einer Speicherung von mehr als sechs Monaten. So lange wird die entsprechende Information auch in den öffentlich zugänglichen Schuldnerverzeichnissen gespeichert – danach haben betroffene Verbraucher dagegen Ruhe. Diese Regelung sieht das OLG Schwesig nun auch für die Schufa als relevant an.

Löschung nach sechs Monaten noch schwierig

Das Urteil allerdings hilft Verbrauchern noch nicht unmittelbar, da die Schufa noch dagegen vorgeht und eine Löschung bis auf Weiteres nicht freiwillig vornehmen wird. Betroffene können sich entsprechend an einen Rechtsanwalt wenden und über diesen Weg eine Löschung erzwingen, unter Berufung auf das Urteil. Allerdings ist noch unklar, ob auch weitere Instanzen entsprechend und in anderen Fällen so entscheiden werden – sicher ist die Löschung nach sechs Monaten also noch nicht. Dennoch darf man davon ausgehen, dass das Urteil Signalwirkung hat und dafür sorgt, dass Verbraucher nach einer Privatinsolvenz zukünftig schneller und einfacher wieder durchstarten können – zum Beispiel mit der Unterstützung von einem Online-Konto ohne Schufa


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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