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Schufa-Drohungen in Mahnungen sind meist nicht rechtens

Mit der Schufa darf man nicht drohen. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) beschlossen. In einem aktuellen Urteil gegen den Mobilfunkkonzern Vodafone hat der Gerichtshof festgestellt, dass eine Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag im Rahmen eines Mahnschreibens nicht zulässig ist. Wem das noch nicht reicht, der sollte auf ein Online Konto ohne Schufa setzen, um von der Auskunftei komplett Abschied zu nehmen. Sieg gegen Drohungen und gegen die Schufa: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es nicht rechtens ist, in einem Mahnschreiben mit der Schufa zu drohen. In dem Urteil stellten die Richter fest, dass es unzulässig ist, Kunden durch Schufa-Drohungen unter Druck zu setzen. Mit diesem Mittel sei das Unternehmen über das Ziel hinausgeschossen, so die Richter. Ein durchaus willkommenes Urteil für viele Verbraucher, die mittlerweile regelrecht Angst vor der Schufa haben. Immerhin ist die Auskunftei aus Wiesbaden dafür verantwortlich, dass Kreditzinsen steigen oder Anträge für eine Kreditkarte abgelehnt werden. Mahnschreiben müssen Rechtslage aufzeigen Spaper workollten Sie zukünftig ein Mahnschreiben in der Post haben, in dem die Schufa erwähnt wird, so sollten Sie nach dem Urteil des BGH auf zwei Dinge achten. Zum einen ist eine Schufa-Drohung immer dann nicht rechtens, wenn die Forderung als bestritten gilt. Das heißt, dass ein Kunde sich gegen die Forderung wehrt, sie also nicht anerkennt. Zum anderen ist ein Hinweis auf eine Übermittlung der Forderung an die Auskunftei dann nicht rechtens, wenn die Rechtslage für eine solche Übermittlung nicht aufgezeigt wird. Genau das war bei dem Urteil gegen Vodafone entscheidet, denn der Mobilfunkanbieter hatte nicht darauf hingewiesen, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Weiterleitung der Daten an die Schufa erfolgt. Mit einem Onlinekonto der Schufa entkommen Das Urteil zeigt allerdings auch ein weiteres Mal, dass die Deutschen von der Schufa schlichtweg genervt sind. Egal um welche Forderung es geht, immer wieder ist von der Schufa die Rede. Um dieser Drohkulisse zu entkommen, setzen immer mehr Menschen auf ein Online-Konto ohne Schufa. Das hat mehrere Vorteile. Diese beginnen schon bei der Eröffnung. Während diese bei anderen Girokonten auf Grund einer nötigen Schufa-Auskunft und einem zwingend erforderlichen Gehaltsnachweises oft scheitert, geht sie beim Onlinekonto enorm flott. Die Eröffnung des Kontos kann komplett online durchgeführt werden. Zur endgültigen Eröffnung ist danach nur noch ein Post Ident-Verfahren notwendig. Unnötige Wartezeiten entstehen zwischen den beiden Bestellschritten nicht, denn da keine Schufa-Abfrage erfolgt, geht auch keine Zeit verloren. Zudem muss man als Kunde keine Angst mehr vor einer Absage haben. Keine Schuldengefahr durch eingebaute Schuldenbremse Das Entkommen aus dem Schufa-System hat aber noch einen positiven Nebeneffekt. Das Online Konto ohne Schufa bietet einen Überschuldungsschutz. Da das Girokonto nur im Plus geführt werden kann, besteht überhaupt keine Chance, sich zu überschulden. Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Abhebungen können nur dann durchgeführt werden, wenn auch genug Geld auf dem Konto ist. Das hilft auch dabei, sich nicht durch unnötige Negativzinsen zu verschulden. Während andere Banken Kunden gerne im Bereich der Dispozinsen ausnehmen, ist man beim Online Konto bestens geschützt. All diese Vorteile und ein gleichzeitiges Entkommen aus dem Schufa-System sorgen dafür, dass sich immer mehr Deutsche für ein Onlinekonto entscheiden.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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