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Schulden im Alter

Nicht jedem ist es möglich seine Schulden bis zum Renteneintritt abzubezahlen. Die Rentenzahlungen sind niedrig und schnell stellt man sich die Frage: Wie soll ich das Abzahlen oder Wieviel muss ich von der Rente abgeben – muss ich überhaupt von der Rente Geld abtreten?
Wir haben für Sie eine Übersicht erstellt, damit Ihre Sorgen kleiner werden.

Im Alter Schulden – was nun?

Wenn man ein gewisses Alter erreicht hat, will man sich nicht mehr Sorgen um beispielsweise die Finanzen, Schulden oder Geldsorgen machen müssen. Im besten Fall startet man ruhig ins Alter. Leider ist es in vielen Fällen immer noch nicht so. Aus dem Schuldenatlas der Creditreform von 2019 kam heraus, dass mittleiweile gut eine Million Menschen über 60 Jahren Schuldenprobleme haben. Schulden treffen zwar häufiger junge Menschen, aber auch alte Menschen kann eine Verschuldung treffen.

Das Problem

Wenn Sie Rente beziehen und kein zusätzliches Einkommen aus beispielsweise Mietbezügen erhalten, werden Sie Ihr Einkommen nicht steigern können. Daher ist es meist schwer aus den Schulden wieder herauszukommen.
Ein großes Problem ist auch, dass die Ausgaben bei niedrigerem Einkommen gleichbleiben. Das bedeutet vor dem Renteneintritt verdienen Sie zum Beispiel 1.300 Euro netto und haben davon ca. monatlich 750 Euro fixe Kosten (wie Miete usw.) abziehen. Im Ruhestand haben Sie dann ungefähr 900 Euro zur Verfügung. Wenn die Kosten gleichbleiben und man allein ist, hat man nur 150 Euro zum Leben. Wie soll das aufgehen?

Pfändung der Rente

Die Rente wird hierbei als ein Arbeitseinkommen gesehen. Aber eine Pfändungsfreigrenze schützt Ihre monatlichen Ausgaben. Es kann nur ein Teil der Rente gepfändet werden und dieser liegt bei einem Nettoeinkommen fast 1180 Euro für nicht unterhaltspflichtige Personen. Die Zahlen können Sie der Pfändungstabelle gemäß Zivilprozessordnung (§ 850c Abs. 2a ZPO) entnehmen. Wenn Sie eine monatliche Rente von 1250 Euro erhalten, können monatlich ungefähr 50 Euro gepfändet werden.

Im Schnitt beträgt die monatliche Altersrente aber bei 952 Euro (2019) und daher werden selten Rentenbeiträge gepfändet.

Wenn Ihr Konto gepfändet wird, dann hilft nur ein sogenanntes P-Konto oder auch Pfändungsschutzkonto, um mit dem monatlichen Grundfreibetrag Ihr Guthaben zu schützen.

P-Konto in allen Lebenslagen mit dem Onlinekonto

Das Konto eines Schuldners kann dennoch gepfändet werden und damit Ihr Konto einen Grundfreibetrag von 1.178,59 Euro behalten kann, können Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Aber Achtung: Viele Banken werden versuchen Sie loszuwerden. Den mit dem Pfändungsschutz kommt nicht nur ein Schufa-Eintrag, sondern es können auch viele Bankengeschäfte und Kredite nicht mehr zustande kommen.

Gut, dass nicht jedes Geldinstitut Ihnen Steine in den Weg legt.

Wenn Sie keine Bankfiliale benötigen und online einfach ein P-Konto eröffnen wollen, können Sie das Onlinekonto ohne Schufa nutzen. So aktivieren Ihren Pfändungsschutz mit einem Klick im Online Banking. So haben Sie nicht nur weniger Sorgen, sondern auch einen Ansprechpartner von Montag bis Freitag: 7:30 Uhr – 18:30 Uhr und Samstag: 9:00 – 13:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail.

Wenn Sie Interesse haben, dann besuchen Sie unsere Internetseite oder kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gern weiter.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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