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Schuldnerberater kritisieren neues Insolvenzrecht

Das neue Insolvenzrecht wird bereits seit Wochen heiß diskutiert. Verschiedene Stimmen äußern sich immer wieder kritisch über die neue Situation. So auch der Schuldnerberater Heinrich Beyll, der sich gegenüber RP-Online sehr kritisch äußert. Seiner Meinung nach sei die Gesetzesänderung „völliger Unsinn“. Seit nun mehr als zwei Monaten gilt das neue Insolvenzrecht, das nach zähen Verhandlungen beschlossen wurde. Die Neuregelungen vom 1. Juli 2014 werden aber wohl nur den wenigsten Schuldnern helfen, denn die „Vereinfachungen“ unterliegen so vielen Voraussetzungen, dass sie wohl für die allerwenigsten erfüllbar sind. Das sieht auch Heinrich Beyll, der als Schuldnerberater bei der Cartis tätig ist. Er zeigte sich gegenüber RP-Online über die Neuregelung schockiert: „Das ist völliger Unsinn“, erklärt der Schuldnerberater und meinte damit allen voran die Tatsache, dass Schuldner Geld bräuchten, um sich schneller von der Insolvenz befreien zu können. Kaum einer kann von den Regelungen profitieren So bestätigt Beyll auch, dass kaum einer seiner Klienten von den Regelungen profitieren könnte. Insgesamt betreut der Schuldnerberater 70 Personen, die mit dem schweren Schicksal einer Privatinsolvenz zu kämpfen haben. Ob einer davon von der Neuregelung profitieren kann, will Beyll noch nicht voraussagen. Das Problem: Die neue Insolvenzregelung sieht vor, dass Schuldner grundsätzlich nach drei Jahren „schuldenfrei“ sein können. Das ist allerdings nicht einfach, denn dafür müssen sie nicht nur 35 Prozent aller Forderungen begleichen, sie müssen zudem 40 Prozent der Verfahrenskosten bezahlen. RP-Online rechnet beispielhaft vor, dass ein Schuldner in drei Jahren 7.500 Euro aufbringen müsste, wenn er insgesamt mit 10.000 Euro in der Kredite steht. Viele Klienten sind Hartz IV-Empfänger Schuldnerberater Beyll wirft dazu in den Raum, dass viele seiner Klienten überhaupt keine Möglichkeit hätten, in dieser kurzen Zeit an so viel Kapital zu gelangen. Auch Dagmar Peetz, Schuldnerberaterin beim Deutschen Roten Kreuz, sieht das ähnlich. Sie gibt gegenüber RP-Online zu bedenken, dass die meisten Klienten sich das „überhaupt nicht leisten können“. Sie geht sogar noch weiter als Beyll und erklärt, dass es unter ihren Klienten überhaupt niemanden gäbe, der von den neuen Richtlinien profitieren könne. Die Situation ist bei vielen Schuldnern verzwickt, denn durch die Privatinsolvenz sind viele auch in die Arbeitslosigkeit gerutscht. Ein Schuldenabbau wird durch diese noch einmal erschwert. Hoffnung auf zweiten Teil der Neuregelung Die Hoffnung aufgeben wollten die meisten Schuldner dennoch nicht, denn immerhin können einige voraussichtlich vom zweiten Teil der Gesetzesnovellierung profitieren. Diese besagt, dass diejenigen, die mit der Privatinsolvenz zu kämpfen haben, zukünftig auch nach fünf Jahren „aussteigen können“. Voraussetzung hierfür ist keine prozentuale Begleichung der Restschuld. Allerdings müssen die Schuldner nach fünf Jahren die Verfahrenskosten bezahlen. Auch das können schnell einige Tausend Euro sein, wie Peetz vorrechnet. Dennoch geben viele die Hoffnung nicht auf, denn wer sich über die Jahre „wohlverhält“ und gleichzeitig noch einige Euro im Monat zur Seite legen kann, der hat zumindest nach fünf Jahren die Chance, wieder ein normales Leben zu beginnen. Beim Sparen kann beispielsweise das Onlinekonto helfen, denn dieses bekommen Schuldner auch ohne einen Bonitätsnachweis.  

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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