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Sicherheit bei Zahlungsschwierigkeiten

Das schlimmste Szenario – Die Rechnungen kommen rein, aber das Geld bleibt aus. Zahlungsverzug entsteht und man kann sich das Leben so nicht mehr leisten. Die Privatinsolvenz ist selten eine schöne Angelegenheit - Wann sollten Sie diese beantragen?

Zahlungsunfähig – Was bleibt mir, wenn ich Insolvenz anmelde?

Grundsätzlich kann man sagen: „Wenn Sie eine Privatinsolvenz anmelden, dann sind Sie aktuell in drei Jahren die Schulden wieder los.“ Das Verfahren kann man auch als gerichtliche Schuldenregulierung für eine Person ohne selbstständige Tätigkeit bezeichnen. Diese Form der Insolvenz besteht aus der Wohlverhaltensperiode und schließt mit der Restschuldbefreiung ab. Jedoch sollten Sie aufpassen, denn für viele junge Menschen ist die Insolvenz nicht die Beste Möglichkeit aus den Schulden herauszukommen.

Tipp: Wichtig ist, zu erkennen wodurch die Schulden entstanden sind oder für was das Geld ausgegeben wurde.

Wohlverhaltensperiode: Die Gläubiger können nun nicht mehr gegen Sie vorgehen. In den nächsten drei Jahren müssen Sie monatlich einen gewissen Betrag zahlen. Ihnen wird ein Insolvenzverwalter an die Hand gegeben, welcher sich um die Verteilung Ihres Vermögens kümmert.
Restschuldbefreiung: Restschuldbefreiung tritt nach den drei Jahren ein und Sie sind schuldenfrei. Ausnahmen sind hier Schulden aus „unerlaubten Handlungen“ (Straftaten, Ordnungswidrigkeiten etc.)

Schneller wieder im Alltag

Normalerweise gelten die Privatinsolvenzen ungekürzt sechs Jahre. Aber die Bundesregierung hat, aufgrund der Corona-Pandemie, die Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzt. Damit die Menschen, welche viele Schulden haben schnell wieder im Alltag stehen. Aber dieser Vorteil kann auch schnell negativ werden.

Kurz und knapp:

  • Verfahren bis Oktober 2020 dauern nach altem Recht sechs Jahre.
    • Sonderfall: Sie können das Verfahren auf fünf Jahre verkürzen, wenn Sie die Verfahrenskosten direkt zurückzahlen und wenn Sie zusätzlich 35% der Schulden tilgen, dann kommen Sie auch auf eine Dauer von drei Jahren.
  • Verfahren ab dem Oktober 2020 dauern einheitlich drei Jahre.

Voraussetzung:

  • Sie sind zahlungsunfähig: Das bedeutet, dass Sie die Schulden nicht mehr zurückzahlen können.
  • Sie sind nicht selbstständig: Selbständige haben ein anderes Verfahren (Regelinsolvenz).
    Wichtig: Wenn Sie früher selbstständig waren und weniger als 20 Gläubiger bestehen, kann die Privatinsolvenz eröffnet werden.
  • Sie haben einen deutschen Wohnsitz.
  • Sonderfall: Ein Gläubiger stellt für Sie einen Insolvenzantrag (Gläubigerantrag).

Vorteil der Verbraucherinsolvenz

Der größte Vorteil ist, dass Ihre Schulden geregelt werden. Dadurch verlieren Sie einen Teil Ihrer Freiheiten und bekommen einen Insolvenzverwalter an Ihre Seite. Auch Ihr Vermögen wird offengelegt und es kann zur Verpfändung von Wertgegenständen kommen. Des Weiteren ist das Verfahren klar geregelt und kann bei Einhaltung gewisser Regel zusätzlich verkürzt werden. Du hast die Sicherheit und Gewissheit in spätestens drei Jahren schuldenfrei zu sein.

Aber: Natürlich müssen hierbei auch die Regeln beachtet werden. Das heißt, Sie müssen Termine einhalten, arbeiten, abbezahlen und dürfen keine neuen Schulden machen.

  • Sicher schuldenfrei werden
  • Feststehender Zeitpunkt der Entschuldung
  • Psychologische Entlastung
  • Mehr vom Einkommen
  • Keine Pfändungen
  • Keine “bösen Briefe” Ihrer Gläubiger
  • Keine wesentlichen Einschränkungen der Lebensführung
  • Schufa-Eintrag drei Jahre nach Restschuldbefreiung getilgt
  • Weiter Umfang der Restschuldbefreiung

Seien Sie ehrlich zu sich selbst: Wie haben Sie es bisher hinbekommen? Wie wahrscheinlich halten Sie es durch?

Alternative zur Insolvenz?

Verhandeln Sie direkt mit dem Gläubiger. Der Gläubiger ist die Firma oder die Person, denen Sie Geld schulden. Versuchen Sie auf eine Einigung zu kommen. Bieten Sie ihnen einen Vergleich an. Beispielsweise könnten Sie einen Teil der Forderung in kurzer Zeit abbezahlen (am Stück oder in Raten) und auf einen kleineren Teil verzichtet der Gläubiger.
Gerade wenn der Schuldenberg noch nicht so hoch ist, kommen Sie mit dieser Alternative besser und Ihnen bleiben viele Rennereien und Kosten erspart.

Wann sollte ich die Privatinsolvenz wählen?

Ihre Situation wird sich in nächster Zeit nicht bessern? Das heißt, Sie haben keine Möglichkeit im nächsten Jahr die Kosten zu reduzieren oder die Einnahmen zu erhöhen. Wenn Sie ein junger Mensch sind, der aktuell noch eine Ausbildung macht, kann sich die Lage mit Eintritt in ein festes Arbeitsverhältnis erheblich ändern. Mit einer Privatinsolvenz verbauen Sie sich auch viele Chancen auf einen Job oder andere Leistungen.

Wann sollte ich über eine Privatinsolvenz nachdenken?

  • Sie sehen in Zukunft (ungefähr einem Jahr) keine Möglichkeit Ihre Schulden zu tilgen.
  • Termine und Organisation sind für Sie kein Problem.
  • Sie wissen, wie man lebt ohne Schulden zu machen.
  • Sie wollen Ordnung halten und alle Mahnungen und Briefe lesen und entsprechend reagieren.
  • Sie können damit umgehen, dass Ihre Situation öffentlich gemacht wird (Register, Schufa, Vermieter, Arbeitgeber, Bank, usw.)

Nachteil einer Verbraucherinsolvenz

Es dauert seine Zeit (aktuell drei Jahre) und Sie werden viel Disziplin und Durchhaltevermögen benötigen. Schaffen Sie es nicht die Auflagen zu erfüllen, dann fliegen Sie aus der Insolvenz raus und Sie tragen die Verfahrenskosten (zusätzlich). Die Kosten belaufen sich ungefähr auf 2.000 Euro. Diese können zwar vom Gericht gestundet werden, aber nach ca. vier Jahren nach der Restschuldbefreiung wird noch einmal geprüft, ob Sie die Kosten tragen können. Sofern Sie keine Erhöhungen haben, müssen Sie mit dem Pfändungsfreibetrag leben können. Dieser Betrag kann nicht gepfändet werden. Dafür müssen Sie Ihr Konto nur in ein P-Konto umstellen.

Vergessen Sie nicht, dass auch der Arbeitgeber und der Vermieter über die Insolvenz informiert werden. Hier wird deine Finanzielle Lage offengelegt!

  • Ihr Vermögen wird offengelegt
  • Es entstehen Einträge in Registern (Ämter, Schufa, Register und Co.)
  • Ihr Arbeitgeber und Ihre Vermieter werden informiert
  • Es fallen zusätzliche Kosten von ungefähr 2.000 Euro an
  • Sie müssen mit Einschränkungen in Ihrem Leben rechnen und bekommen einen Insolvenzverwalter an Ihre Seite.
  • Schufa-Eintrag für drei Jahre - nach der Restschuldbefreiung getilgt

P-Konto für jedermann

Jeder Verbraucher hat ein Recht auf ein Pfändungsschutzkonto. Sie können Ihr Girokonto in das sogenannte P-Konto umstellen. Damit haben Sie aktuell einen Pfändungsfreibetrag von 1.178,59 Euro monatlich. Geldbeträge bis zu diesem Betrag können nicht gepfändet werden. Dieser Schutz dient dem Verbraucher zur Grundsicherung und kann durch einen Antrag noch erhöht werden (Kindergeld, Unterhalt, usw.). Das Onlinekonto können Sie einfach von zu Hause eröffnen und mit einem Klick in ein P-Konto umwandeln.

Wichtig: Jede Person darf nur ein P-Konto besitzen!

Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Wenn es zu einer Kontopfändung kommt, bleibt Ihnen der Freibetrag bestehen. Der Nachteil ist, dass Sie keine Überziehungsmöglichkeit haben und bei den meisten Produkten wird das P-Konto als Negativkriterium in der Schufa eingetragen. Zusätzlich werden Gelder und andere Beträge, die über Ihren Freibetrag kommen, automatisch an die Gläubiger überwiesen.

Tipp: Wählen Sie ein Konto, wie das Onlinekonto. Denn PayCenter fragt keine Schufa ab und hinterlässt auch keinen Eintrag.

Fazit

Es ist am Ende Ihre Entscheidung, ob Sie eine Privatinsolvenz beantragen oder das Problem selbst mit einem P-Konto in den Griff bekommen. Reden Sie mit jemandem über das Problem bzw. suchen Sie eine Schuldnerberatung auf – Bei vielen privaten Schuldnerberatungen ist das erste Gespräch kostenlos (Sie können auch zu einer öffentlichen Stelle gehen). Aber schieben Sie es nicht auf, denn kleiner wird der Schuldenberg nicht!


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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