26.11.2016
Grundsätzlich gilt, dass trotz Schulden nicht einfach ein unbegrenzter Teil des Gehalts gepfändet werden kann. Vielmehr gelten genaue Grenzen. Auch wenn mehrere Gläubiger eine Forderung anmelden, liegt die Pfändungsfreigrenze gleich hoch. Es spielt also auch keine Rolle, wie hoch die Schulden sind: Die Pfändung fällt immer gleich hoch aus. Die Pfändungsfreigrenze liegt in Deutschland dabei generell bei etwas mehr als 1.000 Euro netto pro Monat. Ist man verheiratet, hat Kinder oder bezahlt Unterhalt, steigt der Freibetrag weiter an. Auch bei einem besonders hohen Einkommen steigt der Freibetrag. Man bezahlt dann zwar in absoluten Zahlen mehr, muss allerdings prozentual weniger vom eigenen Einkommen abtreten.
So läuft die Pfändung bei Schulden ab
Wer sich mit den Themen Insolvenz und Schulden beschäftigt, der weiß, dass auch die Pfändung und die Gehaltsabtretung zu einem Problem werden können. Doch wann greift eigentlich was und wie sieht es in der Privatinsolvenz aus? Viele Verbraucher, die auf ein Online-Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzen, kennen sich kaum aus. Eine Erklärung. Schon in deutschen Personalabteilungen wissen nur die wenigsten Sachbearbeiter, wie sie genau abläuft, die Pfändung. Das überrascht nicht, denn das System ist in Deutschland äußerst kompliziert. Grundsätzlich wird schon zwischen der Pfändung während der Privatinsolvenz und einer Pfändung außerhalb der Privatinsolvenz unterschieden. Eine Abtretung des Gehalts kann zudem durch vorrangige Gläubiger und normale Gläubiger erfolgen. Viele Begriffe, die für Verbraucher, die auf ein Online-Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzen, neu sind. Grundsätzlich müssen sie sich auch nicht direkt darum kümmern. Doch ein wenig Hintergrundwissen schadet nicht, um zu wissen, was man denn nun wirklich abtreten muss.Pfändung des Gehalts ist begrenzt

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Pfändung muss juristisch einwandfrei sein
Eine Pfändung ist zudem nicht „einfach so“ möglich. Vielmehr muss ein Gläubiger eine juristische Grundlage haben, um das Gehalt pfänden zu können. Eine solche zu haben, ist gar nicht so einfach. So reicht beispielsweise eine unbezahlte Rechnung noch nicht aus, um eine Pfändung durchzuführen. Hat man Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Pfändung, sollte man daher im Idealfall auch auf die kompetente Beratung eines Anwalts setzen. So kann man sich juristisch absichern und hat am Ende vielleicht mehr Geld übrig. Schaden kann das auf keinen Fall, immerhin zählt bei einer Überschuldung jeder Cent. Kommt es aber zu einer rechtmäßigen Pfändung, empfiehlt es sich, den pfändungsfreien Teil des Gehalts so zu nutzen, dass man davon auch etwas hat. Teilweise kann man sogar noch einen Teil der Finanzmittel ansparen. Möglich ist das beispielsweise auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wie dem Online-Konto ohne Schufa.Privatinsolvenz verändert die Situation
Auch im Rahmen einer Privatinsolvenz kann ein Teil des Gehalts gepfändet werden. Die Situation ist hier allerdings anders, da sich ein Insolvenzverwalter darum kümmert, dass das Geld fair verteilt wird. Für den Verbraucher ändert sich dabei wenig, denn die Pfändungsfreigrenze ist während der Privatinsolvenz dieselbe wie zuvor. Wer viel Geld verdient oder den pfändungsfreien Teil des Gehalts gut anlegt, kann möglicherweise zudem einen frühzeigen Exit aus der Privatinsolvenz schaffen. Möglich ist das beispielsweise nach drei Jahren, wenn man 35 Prozent seiner Schulden beglichen hat und zudem die Verfahrenskosten bezahlen kann. Auch nach fünf Jahren ist ein Ende der Privatinsolvenz möglich, dann muss man sogar nur für die Verfahrenskosten aufkommen.Hier finden sie weitere interessante News.