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Start des neuen Insolvenzrechts weiter offen

Die Verkürzung der Privatinsolvenz in Deutschland sollte eigentlich schon vor Monaten kommen – doch stattdessen kommt es zu politischem Stillstand.

Die Europäische Union hat für alle Mitgliedsstaaten eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die eine Verkürzung der Privatinsolvenz auf drei Jahre beinhaltet. Alle Staaten müssen diese umsetzen, doch die Dauer und die konkreten Inhalte können abweichen. Deutschland tut sich in dieser Hinsicht besonders schwer, denn hierzulande dauert die Umsetzung der Richtlinie schon lange an. Mittlerweile ist gänzlich unklar, ab wann sich Verbraucher über eine kürzere Privatinsolvenz freuen können. Fragezeichen gibt es auch mit Blick darauf, wie die Regeln konkret ausgestaltet werden.

Zahl der Privatinsolvenzen wegen Stillstand im Keller

Die Folgen des langen Stillstands zeigen sich aktuell bereits sehr deutlich. Insgesamt 65 Prozent weniger Privatinsolvenzen als noch im Vorjahr hatte das Statistische Bundesamt im August 2020 erfasst. Zwar gibt es für diese Entwicklung verschiedene Gründe, doch einer davon ist das Fehlen einer klaren Rechtslage. Natürlich ist das aktuelle Insolvenzrecht noch in Kraft, aber Verbraucher zögern eine Insolvenz nachvollziehbarerweise heraus, um von der kürzeren Insolvenz nach neuer Rechtslage zu profitieren. Doch wann eben jene kommt, wird immer unklarer. Bereits seit Februar 2020 wird im Bundestag über einen ersten Entwurf debattiert, zuletzt wurde die Entscheidung dann sogar aus der letzten Sitzungswoche des Jahres heraus verschoben – vor 2021 gibt es damit garantiert kein neues Gesetz mehr.

Zweiter Entwurf mit erschwerten Bedingungen

Dass es so kompliziert wird, liegt an ganz unterschiedlichen Meinungen zum neuen Privatinsolvenzrecht. Der ursprüngliche und sehr verbraucherfreundliche Entwurf für eine neue Rechtslage aus dem Februar 2020 wurde im Sommer noch einmal überarbeitet, nachdem auch Wirtschaftsverbände und Inkassounternehmen angehört wurden. Seitdem ist die mögliche neue Gesetzesgrundlage für Verbraucher signifikant weniger attraktiv, für die Wirtschaft dafür umso förderlicher. Bei einer Anhörung im September äußerten sich geladene Experten entsprechend kritisch und plädierten klar für den ursprünglichen Entwurf – seitdem scheint das Gesetz erneut in einer Sackgasse angekommen zu sein.

Datum und Details bleiben weiter unklar

Die mehr als sieben Millionen Überschuldeten in Deutschland müssen entsprechend weiter abwarten und sehen, wie sie eine Insolvenz verhindern können, ehe die neue Rechtslage gilt. Betroffen sind dürfte auch der eine oder andere Inhaber von einem Produkt wie dem Online-Konto ohne Schufa. Wenngleich nachvollziehbar ist, dass es aktuell auch politisch größere Probleme gibt als das Insolvenzrecht, muss es gerade mittelfristig unbedingt eine Lösung geben, denn im nächsten Jahr dürfte die Situation für noch mehr Verbraucher in Deutschland durch die Folgen der Krise sehr schwierig werden. Dann wäre ein neues Insolvenzrecht zweifelsfrei eine große Hilfe.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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