Ihr Konto in 1 Minute beantragen

Ihr Onlinekonto

  • Privat- oder Geschäftskonto  
  • inkl. Prepaid MasterCard
  • mtl. 1x gratis Geld abheben  
  • mtl. 5 Geldeingänge umsonst
  • Banking-App kompatibel

Strafverfahren mit schwieriger Abwägung in Sachen Privatinsolvenz

Grundsätzlich ist es zweifelsohne sinnvoll, dass Menschen, die versuchen, durch eine Privatinsolvenz ihre Schulden in den Griff zu bekommen, zu schützen. Doch es gibt auch Fälle, in denen eben jener Schutz einen faden Beigeschmack hat. So etwa bei Missbrauchsopfern von Sexualstraftätern. Sie können keine Schadensersatzforderungen stellen, wenn ein Täter zwischenzeitlich Privatinsolvenz angemeldet hat. Gewöhnlich setzen Menschen, die Privatinsolvenz anmelden mussten, auf Produkte wie ein Online-Konto ohne Schufa, um die Verschuldung hinter sich zu lassen. Das ist auch durchaus verständlich, denn so besteht Hoffnung auf eine Zukunft ohne Schulden. Genau damit diese Hoffnung für Menschen mit einem Onlinkeonto ohne Schufa und alle anderen Privatinsolventen besteht, hat der Gesetzgeber einen weiten Schutzschirm für das Privatinsolvenzverfahren vorgesehen. Demnach können Forderungen an Menschen, die sich bereits in einem Privatinsolvenzverfahren befinden oder dieses bereits hinter sich gelassen haben, nur in einem sehr engen Rahmen gestellt werden. Wie eng der Rahmen ist, zeigt ein aktueller Fall aus Hamm. Hier hat das Oberlandesgericht in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Forderungen von Missbrauchsopfern an Sexualstraftäter nach dem Verstreichen einer normalen Frist nicht mehr geltend gemacht werden können.

Missbrauchsopfer nehmen Sonderstellung ein

© Michal Wozniak | Dreamstime Stock Photos

Interessant ist der Fall nicht zuletzt deswegen, weil Missbrauchsopfer in rechtlicher Hinsicht eine Sonderstellung einnehmen. Auf Grund der schwierigen emotionalen Situation, in der sich viele Opfer eines Missbrauchs oft über Jahre befinden, ist die Verjährungsfrist für Schadensersatz auf Grund eines Missbrauchs in der Vergangenheit von deutschen Richtern deutlich länger als bei vergleichbaren anderen Fällen. Das gilt aber nicht, wenn der Peiniger zwischenzeitlich Privatinsolvenz angemeldet hat, wie das Oberlandesgericht Hamm klargestellt hat. In einem solchen Fall können Forderungen nicht mehr nachträglich geltend gemacht werden. Eine solche Sonderregelung habe der Gesetzgeber bei der Ausarbeitung des Gesetzes nicht vorgesehen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Schwieriges Abwägungsverhältnis

Dass es sich hierbei um einen absoluten Ausnahmefall handelt, steht ohne Zweifel fest. Das macht den Fall aber nicht weniger kompliziert, denn die Abwägung zwischen dem Schutz eines Privatinsolventen und einer schwer wiegenden Straftat wie einem Missbrauch ist alles andere als einfach. Auch deswegen hat das Oberlandesgericht eine Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen. Diese Option haben die Kläger bereits offiziell gezogen. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, werden vermutlich noch viele Monate ins Land streichen. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass das Urteil eine Signalwirkung haben wird – egal wie es aussieht.

Privatinsolvenz ist ein Sonderfall

Im deutschen Recht besteht seit jeher ein Spannungsverhältnis zwischen der Privatinsolvenz und dem Strafrecht. So steht Finanzstraftätern beispielsweise zumeist kein Weg offen, eine Privatinsolvenz anzumelden. Auch auf Grund anderer Straftaten kann einem eine Privatinsolvenz verwehrt werden. Zwar gibt es dank Produkten wie einem Onlinekonto ohne Schufa auch ohne Privatinsolvenz einige Möglichkeiten, die Überschuldung hinter sich zu lassen. Vielfach ist die Privatinsolvenz allerdings das letzte Mittel, um ein neues Leben zu beginnen. Dieses haben sich die meisten Verschuldeten auch redlich verdient, denn mehr als 90 Prozent aller Menschen, die in die Verschuldung abrutschen, haben noch nie eine Straftat begangen. Genau für diese Menschen wurde die Privatinsolvenz geschaffen. So machen die durch das Strafrecht existierenden Einschränkungen durchaus Sinn. Ob in Zukunft auch Missbrauchsopfer zu ihrem Recht kommen, bleibt dagegen abzuwarten.

Hier finden sie weitere interessante News.


Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

Impressum - Datenschutzerklärung - Rechtliche Hinweise