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Überblick durch ein Pfändungsschutzkonto

Ein Girokonto ist oftmals vielmehr als nur ein normales Konto. Das gilt zum Beispiel dann, wenn man ein P-Konto eröffnen muss. Doch was ist das eigentlich?

Es gibt Situationen im Leben, in denen man einen etwas komplexen Weg gehen muss. Das gilt zum Beispiel auch immer dann, wenn man ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto einrichten muss. Dieses P-Konto sorgt dafür, dass Verbraucher vor zu hohen oder ungerechtfertigten Pfändungen von ihrem Konto geschützt werden. Theoretisch sollte es möglich sein, dass jedes Konto zu einem P-Konto umgewandelt werden kann. Bei vielen Banken ist dies allerdings sehr komplex und oft mit zusätzlichen Kosten verbunden. Anders beim Onlinekonto ohne Schufa, das ganz einfach und ohne große Schwierigkeiten zu einem Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden kann.

Einfaches und unkompliziertes Pfändungsschutzkonto

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Wer sich für das Onlinekonto entscheidet, kann per Online-Banking eine Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto anfordern. Unter dem Reiter P-Konto findet man einen schnellen Weg zur Eröffnung über den Button „P-Konto aktivieren“. Wer das Pfändungsschutzkonto aktiviert, schützt alle Beträge bis zum Pfändungsfreibetrag vor dem Zugriff von Gläubigern. Das gibt Inhabern eine gewisse Sicherheit zurück. 

Wichtig ist beim Antrag eines P-Kontos, dass Verbraucher versichern über kein anderes Pfändungsschutzkonto zu verfügen. Ein zweites Konto dieser Art darf weder bei PayCenter noch bei einem anderen Anbieter geführt werden. Diese Regel ist im § 850k ZPO festgelegt. Verstöße dagegen werden in der Regel entdeckt und geahndet. 

Überblick über Abschöpfungen und aktive Pfändungen

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Mit einem Onlinekonto als P-Konto behalten Sie den vollen Überblick. In der Übersicht sind alle aktuellen Abschöpfungen, der Gesamtbetrag aller Pfändungen, der aktuelle Freibetrag und der Gesamtbetrag der aktiven Pfändungen vermerkt. Damit behalten Kontoinhaber den Überblick über ihre Finanzen und können alle relevanten Zahlungsdaten sofort einsehen. Zu Abschöpfungen vom Pfändungsschutzkonto kommt es dabei immer dann, wenn das pfändungsgeschützte Guthaben überschritten wurde oder nicht genutztes Guthaben des Vormonats abgeschöpft wird (§ 850k Abs. 1 ZPO).

Natürlich ist es darüber hinaus möglich, in der Übersicht des Kontos alle aktiven und inaktiven Pfändungen einzusehen. Möglich sind dabei vier verschiedene Arten von Pfändungen: Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Pfändungs- und Einziehungsverfügungen, Insolvenz sowie ein vorläufiges Zahlungsverbot. Alle Pfändungen sind mit Namen sowie einer Beschreibung über die Art der Pfändung versehen. Auch inaktive Pfändungen, solche die aktuell nicht, aber später noch vollzogen werden können, sind vermerkt.

Alle Informationen um Zahlungen an Gläubiger und Freibeträge

Damit Verbraucher auch ihren Fortschritt sehen können, bietet das Pfändungsschutzkonto viele weitere Informationen. Dazu gehört ein Überblick über alle bereits an Gläubiger geleisteten Zahlungen, die detailliert mit Verwendungszweck, Datum und der Höhe des Betrags aufgeführt werden. Auch die Freibeträge, darunter der monatlich zur Verfügung stehende Pfändungsfreibetrag, können eingesehen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn es temporäre Erhöhungen des Freibetrags gibt, die jeweils mit dem entsprechenden Zeitraum und der neuen Höhe vermerkt sind. Zuletzt sind natürlich alle aufgehobenen Pfändungen, die bereits beglichen oder nicht mehr eingefordert werden, zu sehen. Dadurch kann jeder Inhaber eines Onlinekontos schnell und einfach sehen, welche Zahlungsrückstände bereits erledigt sind. Genau so kann man eine ideale Übersicht über die eigenen Finanzen behalten.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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