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Unklare Rechtslage: Ist die Riester-Rente pfändungssicher?

Wer in die Privatinsolvenz rutscht, der muss sich oft mit der Frage herumschlagen, welcher Teil des eigenen Vermögens gepfändet werden kann und welcher nicht. Gehalt etwa, das nach Abzug der Pfändungsgrenze auf ein Onlinekonto ohne Schufa überwiesen wird, kann nicht gepfändet werden. Dasselbe gilt für Rentenverträge der sogenannten Riester-Rente – zumindest eigentlich, denn zuletzt gab es zwei widersprüchliche Urteile, die Fragen aufwerfen.

© Johanna Goodyear | Dreamstime Stock Photos

Ein wenig Geld zum Überleben ist auf dem Onlinekonto geparkt und dann das – die Privatinsolvenz ist unausweichlich und das Verfahren wird eröffnet. In einem solchen Fall müssen sich Inhaber eines Onlinekontos keine Sorgen um ihr Geld machen, denn kleinere Beträge, die zum Bestreiten des Überlebens notwendig sind, können nicht gepfändet werden. Das gilt auch für einen Teil des Gehalts. Dieses wird zwar zu Teilen vom Insolvenzverwalter direkt an die Gläubiger weitergereicht. Ein nicht zu vernachlässigender Teil Geld, das zum Bestreiten eines normalen Lebens notwendig ist, erhalten Menschen in einem Privatinsolvenzverfahren allerdings dennoch. Wer sich dieses etwa auf ein Onlinekonto auszahlen lässt, muss sich keine Sorgen machen – die Beträge sind absolut pfändungssicher. Ist die Riester-Rente pfändungssicher? Unklarer ist die Situation da schon bei den Riester-Renten. Das liegt nicht zuletzt an zwei unterschiedlichen Urteilen, die in den letzten Jahren getroffen wurden. Grundsätzlich gilt aber ein Grundsatz, der für jeden Deutschen gleichermaßen gilt: Wer seine Riester-Rente bereits staatlich hat fördern lassen, also bereits Ansprüche geltend gemacht hat, ist auf der sicheren Seite. Auch bei einer Privatinsolvenz kann das indirekte Geldvermögen in der Riester-Rente nicht gepfändet werden – das Geld ist also genauso sicher wie auf einem Online Konto. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich darüber hinaus, die Riester-Rente in die eigene Steuererklärung aufzunehmen. Sollte irgendwann eine Privatinsolvenz notwendig sein, kann es meist schon reichen, dass die Einzahlung von der Steuer abgesetzt wurde. Dann ist das indirekte Vermögen pfändungssicher. Unsicherheit bei nicht-geförderten Renten [caption id="attachment_706" align="alignleft" width="149" class=" "]© Jyothi | Dreamstime Stock Photos © Jyothi | Dreamstime Stock Photos[/caption] Anders sieht es dann aus, wenn die Riester-Rente bislang noch nicht gefördert wurde. Wer also noch keine Ansprüche geltend gemacht hat und die Einzahlung der Beiträge auch nicht in der Steuererklärung aufgeführt hat, steht bei einer Privatinsolvenz vor einem ernsten Problem. Wie hohe Geldvermögen auf normalen Girokonten sind nicht-geförderte Riester-Renten laut einem Urteil des Amtsgerichts München aus dem Jahr 2011 nicht pfändungssicher. Dem allerdings stellt sich nun das Landgericht Aachen entgegen. Dieses entschied im April 2014, dass Riester-Renten auch dann pfändungssicher sind, wenn sie noch nicht gefördert wurden. Viel Verwirrung und wenig Sicherheit. Wer seine Rente absichern will, sollte aber dennoch die Förderung in Anspruch nehmen – das lohnt sich in doppelter Hinsicht. Höchstgrenzen für die „Nicht-Pfändbarkeit“ Ähnlich wie bei Guthaben auf einem Girokonto sind auch Riester-Renten nur bis zu einem Höchstbetrag pfändungssicher. Dieser liegt bei 2.100 Euro förderungsfähigen Einzahlungen im Jahr. Wer mehr Geld in die Rente einzahlt, steht in einer Privatinsolvenz blöd da. Der die Höchstgrenze übersteigende Teil wird bei einer Insolvenz eingezogen und an die Gläubiger weitergegeben. Meist aber haben Schuldner überhaupt nicht so viel Geld zur Verfügung. Geld auf einem Onlinekonto ist für viele Deutsche der einzige pfändungssichere Teil des Vermögens – auch dann, wenn es nur wenige Euro sind.  

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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