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Unpfändbarkeit von Schichtzulagen bringt Privatinsolventen mehr Geld

Wer sich in einer Privatinsolvenz befindet und auf ein Onlinekonto setzt, der kann sich möglicherweise darüber freuen, in Zukunft mehr Geld zur Verfügung zu haben. Wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom 9. Januar 2015 entschieden hat, sind bestimmte Gehaltszulagen pfändungssicher – das gilt auch im Rahmen einer Privatinsolvenz. Gute Nachrichten für all diejenigen, die versuchen, die Verschuldung und die Privatinsolvenz hinter sich zu lassen. Viele Menschen, die beispielsweise auf ein Onlinekonto ohne Schufa setzen, müssen damit kämpfen, dass in der Wohlverhaltensphase große Teile des Gehalts gepfändet werden. Nur ein kleiner Teil, das sogenannte Existenzminimum, erhalten Arbeitnehmer, die sich in der Privatinsolvenz befinden. Den Rest behält der Treuhänder oder die Treuhänderin ein und verteilt dieses Geld dann an die Gläubiger. Oft bleibt dadurch aber nur noch wenig Geld übrig, das Schuldner nutzen können, um beispielsweise etwas auf einem Online Konto anzusparen. So wird es für viele Privatinsolvente schwierig, vom neuen Privatinsolvenzrecht, das einen früheren Ausstieg erlaubt, zu profitieren.

Bestimmte Gehaltszulagen sind pfändungssicher

© Jyothi | Dreamstime Stock Photos

Für einige Betroffene könnte sich dieses enge Korsett aber lösen, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen. Wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Rahmen eines Verfahrens im Januar festgestellt hat, sind bestimmte Gehaltszahlungen wie Sonntags- und Feiertagszulagen pfändungssicher (Az.: 3 Sa 1335/14). Für viele Menschen, die im Rahmen einer Privatinsolvenz auf ein Onlinekonto setzen, könnte das signifikante Mehreinnahmen bedeuten. Manch ein Arbeitnehmer verdient durch Schicht- und Sonderzulagen bis zu 1.000 Euro im Monat – Geld, das man während der Wohlverhaltensphase dringend benötigt. Spart man diese Zugewinne dann auf einem Onlinekonto ohne Schufa an, so erscheint ein frühzeitiges Ende der Privatinsolvenz durchaus möglich.

Richter sind sich uneins

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ist aber noch nicht rechtskräftig. So haben die Richter eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen, da sie sich uneins waren. Die Situation ist schwierig, denn rechtlich sind Zulagen für Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht als pfändungssicher festgeschrieben. Die Richter allerdings stellen auf §850a Nummer 3 ZPO ab, in dem die Pfändungssicherheit von Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen geregelt sind. Weiterhin werden in dem Paragraphen Schmutz- und Erschwerniszulagen genannt. Genau in diese ordneten die Richter auch Sonntags- und Feiertagsarbeit ein, denn diese stellt arbeitsrechtlich eine Erschwernis im Verhältnis zur Arbeit an anderen Tagen dar. Da die Situation aber alles andere als klar ist, wurde das Urteil von vielen Seiten mit Spannung erwartet. Ob die Entscheidung Bestand haben wird, muss das Bundesarbeitsgericht klären. Gute Chancen haben Menschen, die sich in einer Privatinsolvenz befinden, aber zweifellos.

Nur ein Existenzminimum ist pfändungssicher

Dass die Entscheidung für Menschen, die in einer Überschuldung leben, wichtig ist, zeigt sich nur bedingt in den Zahlen. Viele Privatinsolvente sind zugleich auch arbeitslos. Von denjenigen, die einen festen Arbeitsplatz haben, erhalten nur einige wenige Zulagen für Sonntags- und Feiertagsarbeit. Genau deshalb sahen die Richter hier auch eine mögliche Entlastung der Arbeitnehmer, die sich bemühen, ihre Verschuldung durch harte Arbeit abzubauen. Bislang ist nur ein Existenzminimum pfändungssicher – das gilt unabhängig davon, ob man Hartz IV bezieht oder einem normalen Job nachgeht. Eine Entscheidung zu Gunsten einer Befreiung der Pfändung von Zulagen wäre für Menschen mit einem Online-Konto ohne Schufa, die in der Privatinsolvenz leben, zweifelsfrei ein verdienter Befreiungsschlag!

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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