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Unterhaltsrückstände fallen nicht mehr unter die Restschuldbefreiung

Das Insolvenzrecht gilt nicht unbedingt als einfach. Wer einmal von Überschuldung betroffen ist und kaum mehr einen Ausweg weiß, für den ist die Privatinsolvenz oft der letzte Ausweg. Durch die Neuregelung des Verfahrens allerdings fallen am Ende eines Verfahrens nicht mehr automatisch alle Forderungen weg: Unterhaltsforderungen etwa bleiben bestehen. Es ist eine schwierige Situation für Schuldner. Wer trotz einem Online-Konto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung nicht um eine Privatinsolvenz herumkommt, der muss meist viele Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen lassen. Besonders schlimm ist das dann, wenn Forderungen aus der Familie kommen. Wer etwa nach einer gescheiterten Beziehung oder Ehe in die Privatinsolvenz abrutscht, der muss meist Unterhalt bezahlen. Natürlich will man dabei insbesondere für die Kinder sorgen. Das allerdings ist während einer Privatinsolvenz alles andere als einfach, denn meist steht nicht mehr genug Geld zur Verfügung, um einen hohen Unterhalt zu bezahlen. Nur ein Teil des monatlichen Einkommens kann dabei für den Unterhalt gepfändet werden – eine komplizierte Situation. Bislang auch Befreiung von Unterhaltsschulden bei Privatinsolvenz

© Anatoliy Babiychuk | Dreamstime Stock Photos

Natürlich ist die Situation auch für die andere Seite, also den Elternteil, der die Kinder bei sich beherbergt und die Kosten trägt, alles andere als einfach. Besonders schwierig ist die Situation für die Menschen, die auf ein Online-Konto setzen, um nicht selbst in die Privatinsolvenz abzustürzen. Bleiben dann auch noch Unterhaltszahlungen aus, wird das Geld schnell knapp – darunter leiden oft auch die Kinder. Im bisherigen Insolvenzrecht waren Unterhaltsfordernde dabei besonders benachteiligt. So galten Rückstände bei Unterhaltszahlungen, die aus Zeiten vor der Privatinsolvenz herrühren, bislang als normale Forderung. Dadurch erhielten Kinder und Eheleute in vielen Fällen nur einen Bruchteil ihrer Forderungen. Durchschnittlich liegt die Erfüllungsquote am Ende einer Privatinsolvenz etwa bei fünf Prozent. Ein Großteil der Unterhaltsschulden wurde entsprechend nie beglichen. Unterhaltsrückstände bleiben zukünftig als Forderung bestehen Betroffene, die mit einem Onlinekonto ohne Schufa selbst zu kämpfen haben, können nun aufatmen. Gerät ein Ex-Partner oder Kindselternteil in Unterhaltsrückstand, so verfallen die Forderungen zukünftig nicht mehr. Die Neuregelung des Insolvenzrechts besagt, dass Unterhaltsrückstände in Zukunft von der sogenannten Restschuldbefreiung, die gewöhnlich am Ende einer Privatinsolvenz steht, ausgenommen werden. Wer also etwa darauf setzt, sich durch eine Privatinsolvenz von seinen Unterhaltsschulden „zu befreien“, der sollte diesen Traum schnell aufgeben. Die faire Neuregelung bringt insbesondere Kindern, die bislang oft die Leidtragenden waren, viele Vorteile. Immerhin besteht so zumindest die Chance, dass Unterhaltsforderungen irgendwann einmal beglichen werden. Insbesondere für Menschen, die auf Grund der Insolvenz des Ex-Partners mit einer Schuldnerberatung in Kontakt sind und die bereits auf ein Onlinekonto setzen, ist das ein wahrer Segen. Neues Insolvenzrecht bringt auch Vorteile Insgesamt mag die Neuregelung eher hart klingen, wenn man jedoch einen genaueren Blick auf die Änderungen wirft, so sieht man auch viele Vorteile für Privatinsolvente. Wer es trotz einem Online Konto nicht geschafft hat, die Privatinsolvenz zu verhindern, der kann diese mittlerweile deutlich früher beenden. Die Neuregelung macht ein Ende der Wohlverhaltensphase und die damit verbundene Restschuldbefreiung nach drei, fünf oder sechs Jahren möglich. Für den frühen Exit allerdings gibt es hohe Bedingungen, realistischer ist für die meisten Schuldner eine Restschuldbefreiung nach fünf Jahren.  

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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