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Vermieter haben bezüglich der Kündigung von Privatinsolventen höhere Hürden

Für Vermieter ist eine Privatinsolvenz von Mietern ein schwerwiegendes Problem. Gerät ein Mieter in Finanzprobleme und muss Privatinsolvenz anmelden, so hat ein Vermieter kein Sonderkündigungsrecht. Darüber hinaus besteht nicht einmal ein Kündigungsrecht wegen ausstehender Mietzahlungen, sofern diese Rückstände vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstanden sind.

© Dana Rothstein | Dreamstime Stock Photos

Die Privatinsolvenz ist für Menschen eine komplizierte Angelegenheit. Wer auf ein Onlinekonto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung setzt, der hat gewöhnlich gute Chancen, die Privatinsolvenz hinter sich zu lassen. Das heißt aber noch keineswegs, dass das auch immer gelingt. Als Mieter ist man da oft in einer komplizierten Situation, denn sobald ein Vermieter mitbekommt, dass ein Mieter Privatinsolvenz angemeldet hat, bekommt er Angst um die Zahlung der Miete. Als Mieter allerdings muss man sich keine Sorgen machen, besonders dann nicht, wenn man auf eine Schuldnerberatung und ein Onlinekonto setzt und damit einen guten Willen zeigt. Kann man seinen Vermieter nicht in einem persönlichen Gespräch überzeugen, so steht einem auch das Gesetz zur Seite. Kein Sonderkündigungsrecht während der Privatinsolvenz Auf Grund der Gesetzeslage haben es Vermieter sehr schwer, einem Mieter zu kündigen, wenn dieser Privatinsolvenz anmelden muss. Diese angenehme Regelung für Betroffene stößt vielen Vermietern übel auf. Sie fürchten Mietausfälle, denn bei einer Privatinsolvenz sind die Finanzmittel meist begrenzt. Das ist besonders deswegen schwierig, weil Mieter selbst dann, wenn sie auf ein Onlinekonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzen, während einer Privatinsolvenz keine Möglichkeit haben, ihre Finanzmittel selbst zu verwalten. Das übernimmt während der sogenannten Wohlverhaltensphase der Insolvenzverwalter. Dieser allerdings sieht die Miete zumeist als eine der wichtigsten Forderungen, sodass Mietausfälle während einer Privatinsolvenz zur Seltenheit gehören. Keine Kündigung wegen alten Mietrückständen [caption id="attachment_707" align="alignleft" width="257"]© Jyothi | Dreamstime Stock Photos © Jyothi | Dreamstime Stock Photos[/caption] Während viele Vermieter durchaus Verständnis für die Lage von Menschen in einem Privatinsolvenzverfahren haben, ärgern sie sich besonders, wenn der Mieter schon in der Vergangenheit Rückstände angehäuft hat. Das ist auch rechtlich problematisch, denn es ist gesetzlich geregelt, dass Vermieter keinen Anspruch auf eine Kündigung eines Mieters haben, wenn dieser vor der Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens Mietrückstände angehäuft hat. Das sorgt für die paradoxe Situation, dass Menschen im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens besser geschützt sind als diejenigen, die den Offenbarungseid durch ein Online-Konto und eine Schuldnerberatung vermeiden. Entstehen Mietrückstände allerdings während der Privatinsolvenz, so hat der Vermieter ein Recht auf Kündigung. Hier allerdings ist auf einige Formalien zu erachten, um am Ende keine ungültige Kündigung auszusprechen. Privatinsolvente Mieter sind gewöhnlich kein Problem Grundsätzlich müssen Vermieter sich aber keine allzu großen Sorgen machen. Wenngleich die Gesetzeslage zweifelsohne etwas ungünstig ist, entstehen in der Praxis nur selten Probleme. Während einer Privatinsolvenz wird die Miete durch das Einwirken des Insolvenzverwalters meistens pünktlich und vollständig bezahlt. So sind Vermieter mit einem privatinsolventen Mieter oft besser dran als mit gewöhnlichen Mietern, da sich der Insolvenzverwalter darum bemüht, dass die Miete pünktlich überwiesen wird. Die rechtliche Kompetente muss deswegen auch oft gar keine entscheidende Rolle einnehmen, denn auch ein gutes Gespräch zwischen beiden Fronten kann als Vermittlung oft reichen. Wer als Mieter durch ein Onlinekonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung zeigt, dass er die Schulden zurückzahlen will, der kommt auch bei einem Vermieter meist sehr gut an!

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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