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Vom gut bezahlten Job in die Straffälligkeit

Manchmal liegen eine Straftat und eine durchaus bemitleidenswerte Geschichte nah beieinander. So etwa im Fall von Polizeiobermeister Andreas S. Der 41-Jährige soll insgesamt über 37.000 Euro aus der Kasse der Polizei entwendet haben. Bezahlt habe er damit nach eigenen Angaben den Unterhalt für seine Kinder und seine Frau. Zwei Jahre Haft auf Bewährung warten auf S. nun dennoch.

© Radu Razvan Gheorghe | Dreamstime Stock Photos

Was ist passiert mit Andreas S.? Die Süddeutsche Zeitung berichtete vor Kurzem über den Mann, der von einem gut dotierten Job in die Straffälligkeit abdriftete. Andreas S. war Teil der Polizeiinspektion 11 in der Hochbrückenstraße, einer der Vorzeigepolizeiwachen in München und eine der größten in ganz Bayern. Als Polizeiobermeister durfte er sich über ein durchaus ordentliches Gehalt von 3.200 Euro netto inklusive Kindergeld freuen und hatte einen angenehmen Job als Kassenmeister. Doch dennoch driftete Andreas S. ab. Auch, weil er nicht auf die Hilfe einer Schuldnerberatung oder einem Onlinekonto ohne Schufa gesetzt hat. Ein Online-Konto hätte ihm womöglich geholfen, heute nicht seinen Job los zu sein. Untreue in 220 Fällen Anstatt auf Konsolidierung durch ein Online-Konto zu setzen ist Andreas S. einen anderen Weg gegangen. Der Polizeiobermeister hat sich an der Kasse seines Polizeiamts bedient. Durch seinen Job hatte er die Möglichkeit, immer wieder Geld abzuzweigen. Insgesamt soll das 220 Mal vorgekommen sein, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Die gesamte Schadenssumme beläuft sich auf 37.836,78 Euro. Kaum zu glauben, dass Andreas L. so viel Geld aus der Kasse entwenden konnte, handelt es sich dabei doch immerhin fast um ein gesamtes Netto-Jahresgehalt eines Polizeiobermeisters. Wie das Gericht kritisiert, seien auch die laxen internen Sicherheitsstrukturen ein Grund dafür gewesen, dass Andreas S. das Geld überhaupt entwenden konnte. Geld für die Zahlung von Unterhalt [caption id="attachment_718" align="alignleft" width="212"]© John Valenti | Dreamstime Stock Photos © John Valenti | Dreamstime Stock Photos[/caption] Die Geschichte, die Andreas L. vor Gericht auftischt, klingt allerdings durchaus bemitleidenswert. Der Mann, der anstatt auf eine Schuldnerberatung und ein Onlinekonto lieber eine Straftat begangen hat, gab zu Protokoll, dass er das Geld genommen habe, um den Unterhalt für seine Ex-Frau und seine Kinder zu bezahlen. Sein Nettogehalt, das sich laut Gericht auf immerhin 3.200 Euro monatlich belief, habe dafür nicht ausgereicht. Insbesondere dann, als er 2011 seine zweite Frau heiratete, mit der er ein weiteres Kind bekam. Zudem brachte seine zweite Frau ein weiteres Kind in die Ehe ein. Schnell stiegen die Kosten noch weiter an, wodurch das Geld laut L. „hinten und vorne“ nicht mehr reichte. Noch schlimmer wurde es, als Andreas L. 2013 herausfand, dass seine Frau ihn mit einem anderen Mann betrug. Um ihr etwas bieten zu können und sie nicht zu verlieren, brauchte L. noch mehr Geld. Genommen hat er dieses aus der Kasse der Polizei. Eine Schuldnerberatung wäre die bessere Lösung gewesen Anstatt das finanzielle Desaster zu erkennen und einzuschränken, ist Andreas L. den falschen Weg gegangen. Mit einem Online-Konto und einer Schuldnerberatung hätte er vielleicht einen Weg aus den Schulden gefunden. Stattdessen ist Andreas L. seinen Job nun für immer los, denn durch die Bewährungsstrafe kann L. nie wieder in das Beamtenverhältnis zurückkehren. Heute jobbt er als Küchenhilfe in einem Restaurant, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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