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Vorsicht vor unseriösen Praktiken bei der Wohnungssuche

Eine Wohnung zu suchen gleicht heute vielfach einem Abenteuer. Dennoch sollte man sich nicht auf unseriöse Praktiken einlassen.

Wer heutzutage in einer Großstadt wie Berlin oder Düsseldorf eine Wohnung sucht, der hat es nicht besser als diejenigen, die es in Stuttgart, Frankfurt oder München versuchen. Überall ist die Zahl der freien Wohnungen gering und die Nachfrage hoch. Die Preise sind entsprechend in den letzten Jahren auch enorm geklettert. Doch damit nicht genug, denn bei der Wohnungssuche wird man immer häufiger auch unter Druck gesetzt und muss damit zurechtkommen, dass auch vor unseriösen Praktiken nicht Halt gemacht wird. Besonders in Großstädten werden entsprechende Storys immer häufiger und lassen in trauriger Hinsicht aufhorchen.

Mietern werden die Maklerkosten aufgedrängt

In Deutschland gilt mittlerweile das sogenannte Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnungen. Das heißt konkret: Der Makler wird von demjenigen bezahlt, der ihn auch bestellt. Wer nun etwa über ein Immobilienportal im Internet eine Wohnung findet und beim jeweils hinterlegten Makler anfragt, der muss auch nicht die Courtage bezahlen, da der Vermieter in diesem Fall vom Vermieter und eben nicht vom potenziellen Mieter engagiert wurde. Doch manch ein Inhaber von einem Online Konto ohne Schufa hat auch schon andere Erfahrungen gemacht, denn zuletzt kommt es vermehrt vor, dass Makler die Provision am Ende doch den Mietern aufdrängen – ganz nach dem Motto: Entweder der Mieter bezahlt oder er bekommt eben die Wohnung nicht. Natürlich handelt es sich hierbei nur um wenige schwarze Schafe, doch Praktiken dieser Art gibt es auf einem aufgeheizten wie dem in deutschen Großstädten leider immer häufiger.

Barzahlung von Kaution noch vor dem Mietbeginn

Doch damit nicht genug, es kommt auch finanziell für viele Wohnungssuchende dieser Tage knüppeldick. Denn bei Wohnungsbesichtigungen – sofern es sich denn nicht sowieso um Massentermine handelt – werden im persönlichen Gespräch oft ungeheuerliche Praktiken präsentiert. So kommt es vor, dass etwa die Kaution auf einen Schlag und zwar vor dem Mietbeginn gezahlt werden muss – und dass auch noch in bar. Dies ist schon rechtlich ein Ding der Unmöglichkeit, allerdings scheint auf dem Wohnungsmarkt auch abseits des Rechtes dieser Tage vieles falsch zu laufen. In schlimmen Fällen werden sogar alle drei Kautionsraten, die üblicherweise zum Mietstart und in den Folgemonaten bezahlt werden müssen, sofort vor dem Mietbeginn in bar gefordert. Ein solches Vorgehen ist hochgradig unseriös, weswegen Verbraucher spätestens in diesem Moment unbedingt die Reißleine ziehen sollten.

Keine Verträge mit hoher Mindestmietdauer akzeptieren

Auch in Hinblick auf Verträge gibt es dieser Tage so einige Dinge, die keineswegs mit einem fairen Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu tun haben. Gerade wer auf ein Online Konto ohne Schufa setzt und nicht allzu gut gebettet ist, muss immer wieder mit schier unglaublichen Erlebnissen auf dem Wohnungsmarkt zurechtkommen. Dazu gehört es beispielsweise auch, dass in einem Mietvertrag auf einmal eine Mindestmietdauer von mehreren Jahren auftaucht. Eine Klausel, die so nicht erlaubt und im Normalfall entsprechend auch unwirksam ist. Dennoch sollte man einen entsprechenden Vertrag gar nicht erst unterschreiben, denn eine Mindestmietdauer ist nur in Ausnahmefällen erlaubt – deshalb heißt es von solchen Klauseln unbedingt Abstand zu halten und sich nur auf seriöse Angebote einzulassen. 


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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