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Was ändert sich ab Januar 2022?

Sind Sie gut ins neue Jahr gestartet? Damit Sie beim Jahreswechsel keine Probleme haben, finden Sie hier die wichtigsten Änderungen im Januar für den Geldbeutel.

Das Team von Onlinekonto wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein gesundes neues Jahr 2022.

Neues ab Januar 2022 für Verbraucher

Der Mindestlohn wird angehoben

Eine positive Nachricht gibt es für die Geringverdiener/innen. Demnach liegt der Mindestlohn ab Anfang des Jahres bei 9,60 Euro pro Stunde. Im Laufe des Jahres (Juli 2021) wird der Satz auf 10,45 Euro erhöht.

Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro

Vielleicht gehören Sie zu den erfreuten Arbeitnehmern, welche eine steuerfreie Bonuszahlung von bis zu 1.500 Euro erhalten. Der Corona-Bonus ist bis zum März 2022 vom Arbeitgeber auszahlbar. Da es sich um eine Arbeitgeberleistung handelt, ist diese freiwillig.

Post-Porto steigt

Die Deutsche Post hebt die Kosten für Briefmarken und Paketversendungen an. Demnach wird der Standardbrief ab Januar 2022 auf 85 Cent erhöht. Bei den Briefen bleibt es aber nicht. Ab 2022 müssen sich Verbraucher auf teurere Paketsendungskosten gefasst machen - auch die Bücher- und Warensendungen werden teurer.

Mehr Geld für Autosprit

Schon 2021 ist der Preis von Benzin stark gestiegen. Verbraucher scherzten schon, wann wir die 2,00 Euro-Marke knacken. 2022 wird es bundesweit so weit sein. Der Klimaschutz wird aktiv angegangen und das bedeutet auch, dass Autofahren ein Luxus wird. Die Erhöhung ist auf die Anpassung der CO2-Steuer zurückzuführen.

Kinderzuschlag

Zusätzlich zum Kindergeld erhalten Familien mit geringen Einkommen eine Unterstützung der Kinderzuschlag. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag für Familien von 209 Euro pro Kind.

Überbrückungshilfe

Auch die staatliche Unterstützung für Soloselbstständige und Co. wird verlängert. Stand heute wird die Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022 verlängert. Zusätzlich wird auch die Regelung zur Kurzarbeit und die Neustarthilfe für Soloselbstständige angepasst.

Grundsätzlich ist es so, dass die verlängerte Überbrückungshilfe bis Ende März die Nummer IV wird. Über diese Variante erhalten Unternehmer/innen Fixkosten erstattet.

Weitere Regeln

  • Sie werden im Supermarkt nur noch in Obst- und Gemüseabteilung dünne Plastiktüten finden. Für die restlichen Bereiche sind diese grundsätzlich ab Januar 2022 verboten.
  • Mittlerweile müssen alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff mit Pfand belegt werden.
  • Die Krankmeldung wird elektronisch an den Arbeitgeber vermittelt – an die Krankenkasse wird dies bereits gemacht. Den gelben Zettel erhalten Erkrankte dennoch.
  • Führerscheine werden in Plastikkarten umgetauscht. Ab Januar sollen die ersten alten Führerscheine umgetauscht werden.
  • Die Deutsche Bahn digitalisiert ihr Konzept und Fahrscheine soll es nicht mehr beim Schaffner geben, vorwiegend digital sein und der papierlose Fahrschein soll spätestens 10 Minuten nach der Abfahrt in der App oder ähnlichen gebucht werden.
  • Für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, muss es auf der Internetseite einen gut auffindbaren Kündigungsbutton geben.
  • Wenn Sie sich arbeitslos melden wollen, beantragen Sie das ab 2022 über den eService der Bundesagentur für Arbeit. Mit Ihrem Personalausweis können Sie sich in diesem digitalen Portal arbeitslos melden.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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