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Was gibt es bei einer Privatinsolvenz steuerlich zu beachten?

Steuern sind in Deutschland immer ein großes Thema. Was kaum einer weiß ist allerdings, dass man bei einer Privatinsolvenz von Steuervorteilen profitieren kann.

Bei einer Privatinsolvenz denkt vermutlich kaum jemand daran, dass man möglicherweise einen Steuervorteil heben kann. Selbstredend ist dieser auch nicht relevant genug, um beispielsweise auf ein Online Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung im Kampf gegen die Überschuldung zu verzichten. Doch wenn die Privatinsolvenz der einzige Ausweg ist, um die eigenen Finanzen wieder in den Griff zu bekommen, sollte man zumindest die steuerlichen Vorzüge mitnehmen. Diese greifen zudem natürlich nur in bestimmten Fällen, dennoch lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Optionen, um möglicherweise ein paar Euro zu sparen. Gerade bei einer Privatinsolvenz können auch ein paar gesparte Euro dabei helfen, etwas entspannter zu leben.

Wann kann man die Kosten des Insolvenzverwalters absetzen?

Ein Faktor bei der Steuererklärung kann der Insolvenzverwalter sein. Natürlich zahlt man diesen nicht direkt, immerhin hat man ja kein Geld mehr. Doch durch das abgeschöpfte Vermögen wird auch der Insolvenzverwalter bezahlt, genauso vorrangig wie im Übrigen auch das Insolvenzgericht. Unter bestimmten Umständen können die hierfür entstehenden Kosten in der Steuererklärung abgesetzt werden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Privatinsolvenz seitens des Steuerpflichtigen nicht mutwillig herbeigeführt wurde. Das heißt konkret, dass äußere Umstände den Verbraucher in eine Privatinsolvenz gezwungen haben müssen. Eine Krankheit, der Tod des Partners oder ein Unfall können mögliche Gründe dafür sein. Im Zweifel sollte man die Kosten aber auf jeden Fall mit angeben und darauf bauen, dass dieser Tatbestand erfüllt ist.

Wie kann man durch die Lohnsteuerklassen sparen?

Für Ehepartner interessant ist ein Blick auf die Lohnsteuerklassen. Hierbei gibt es allerdings so einige rechtliche Fragezeichen, denn wenn die Steuerklasse verändert wird, muss es dafür sachliche Gründe geben – ansonsten könnte das Vorgehen als Missbrauch gewertet werden. Idealerweise wechselt die Person in der Privatinsolvenz in die Lohnsteuerklasse 5, bei der die höchste Belastung anfällt, der Ehepartner dafür in eine bessere Steuerklasse. Dadurch steigt das monatlich verfügbare Haushaltseinkommen und das abschöpfbare Vermögen für den Insolvenzverwalter wird geringer. Damit entsteht nicht nur ein Liquiditätsgewinn wie üblicherweise bei Steuerklassen, sondern sogar ein echter finanzieller Vorteil, der durchaus bei einigen hundert Euro liegen kann. Hierbei sollte man sich allerdings unbedingt beraten lassen, um in keine rechtlichen Fettnäpfchen zu treten.

Was gilt es bei einer Steuerrückerstattung zu beachten?

Ein weiteres relevantes Thema kann eine Steuerrückerstattung sein. Auch wer in der Privatinsolvenz ist und zum Beispiel auf ein Online Konto ohne Schufa setzt, kann eine solche natürlich erhalten. Dabei gibt es aber ein großes Problem, denn eine Rückerstattung fließt sofort komplett zum Insolvenzverwalter und wandert in die Insolvenzmasse. Das gilt auch dann, wenn man gemeinsam mit dem Partner eine Steuererklärung abgibt. Innerhalb einer Ehegemeinschaft kann man allerdings beim Finanzamt angeben, dass man eine Teilung der Rückerstattung wünscht, dann erhalten beide Seiten die Hälfte der Erstattung, wodurch wiederum nur die Hälfte gepfändet werden kann. Wichtig ist dabei, dass man den Antrag zur geteilten Erstattung frühzeitig stellt. Generell zeigt sich aber: Ein Gang zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater kann sich auch dann lohnen, wenn man in der Privatinsolvenz steckt!


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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