Was ist aus dem PSD2-Verfahren geworden?
Am 14. September 2019 traten die neuen Regeln für das Bezahlen in Kraft. Leider wurde schnell klar: „Viele Unternehmen sind noch nicht so weit.“ Daher gilt die Richtlinie noch nicht für alle. Wo gelten Ausnahmen und für wie lange?
Mehr Sicherheit im Online-Handel
Inhaltsverzeichnis
Mit der Payment Service Directive 2-Richtlinie (PSD2) soll mehr Sicherheit im Onlinehandel einkehren. Bei den Banken wurde es bereits zum größten Teil umgesetzt. Bei vielen Aktionen wird nun eine TAN abgefragt oder benötigt. Aber das Verfahren gilt nicht nur beim Online-Banking, sondern auch beim E-Commerce.
Was bedeutet das für den Online-Shopper? Es soll mehr Transparenz und mehr Sicherheit geben. Zum Beispiel darf das bargeldloses Bezahlen nichts mehr extra kosten - weder stationär noch online.
Wenn Sie online mit Ihrer Mastercard oder einer anderen Karte bezahlen wollen, bedarf es einer stärkeren Authentifizierung. Zwei von drei möglichen Elementen müssen erfüllt werden:
- Wissen, wie die Geheimzahl
- Besitz, wie Ihr Smartphone
- Inhärenz, wie ein Fingerabdruck oder ähnliches
Warum PSD2 im E-Commerce auf sich warten lässt
Leider sind viele Unternehmen und Händler mit den neuen Richtlinien überfordert. Die Bafin hat daher eine „Übergangszeit“ bis zum 31. Dezember 2020 angesetzt. Diese Frist gilt nur für Online-Kreditkartenzahlungen, Debitkarten oder Prepaid-Karten. Sie sollten als Anbieter also nicht auf den letzten Drücker umstellen.
Die berühmten Ausnahmen von der PSD2-Richtlinie
Natürlich gibt es ein paar Ausnahmen. Denn gerade beim kontaktlosen Bezahlen bis 50 Euro wird grundsätzlich keine PIN verwendet. Weitere Ausnahmen, die ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung funktionieren:
- Bezahlen von Kleinstbetragszahlungen
- Terminals für Parkgebühren
- Wiederkehrende Zahlungsvorgänge
Fazit: Ab dem Jahr 2021 müssen alle Online-Käufe, die mit der Kreditkarte bezahlt werden, stark per 3-D-Secure-Verfahren authentifiziert werden.
Hier finden Sie alle Änderungen und der Zahlungsrichtlinie PSD2
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