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Was kommt Neues im Februar 2021?

Wir hoffen, Sie haben sich mittlerweile an das neue Jahr gewöhnt. Im Februar kommen wieder einige interessante Änderungen auf uns zu und wir haben in unserem Blog alles zum Thema "Geld" zusammengetragen.

Welche Änderungen kommen im Februar 2021?

Der erste Monat ist schon wieder fast rum und viele haben sich im Januar gefreut, das mehr Geld auf dem Konto war. Welche Änderungen stehen im Februar an? 

Mehr Sicherheit beim Online-bezahlen

Wer macht es nicht gern? Viele von uns sitzen wegen des Lockdowns, welcher aktuell noch bis zum 14. Februar andauert, zu Hause und schnell ist etwas im Internet bestellt. Damit die Internet-Bestellung aber nicht nur schnell, sondern auch sicher ist, müssen alle Onlinehändler die zweifache Kundenauthentifizierung anwenden. Aber vorerst nur stufenweise.
Wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte oder Debitkarte online bezahlen, reichen die Daten auf Ihrer Karte nicht mehr aus - eine zusätzliche Sicherheit muss überprüft werden. (Beispielsweise per Transaktionsnummer - TAN)

Am 15. Januar wurde hierbei die erste Grenze festgelegt. Wenn ein Kauf über 250 Euro getätigt werden sollte, dann muss die „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ greifen. Ab dem 15. Februar kommt die nächste Stufe bei Beträgen über 150 Euro. Die letzte Stufe erfolgt am 15. März – ab diesem Monat soll jede Transaktion mit der starken Authentifizierung durchgeführt werden. Somit wird das Einkaufen im Netz im ersten Moment etwas komplizierter, aber auch sicherer.

Sie suchen nach einer Debit Mastercard zum sicheren Online-Shoppen? Dann ist die Mastercard vom Onlinekonto genau das Richtige für Sie.

Überbrückungshilfe III

Schon im letzten Jahr gab es sogenannte „Überbrückungshilfen“. Laut dem Spiegel soll Herr Scholz vorgeschlagen haben, dass der Einzelhandel über die Überbrückungshilfe III unverkäufliche Saisonware bis zu 100 Prozent über die Fixkosten abschreiben kann. Solo-Selbstständige sollen, wenn Sie in einem Monat ein Umsatzminus von 30 Prozent verzeichnen, Hilfe beziehen können.

Kurz und knapp

Wer ist berechtigt für die Überbrückungshilfe III?

  • Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent
  • Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro

    Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020

    • Regelungen für betroffene Branchen, wie:
      Einzelhandel - Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden
      Reisebranche - Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen
      Hilfen für Soloselbstständige deutlich verbessert

    Das Bundesfinanzministerium gibt Ihnen mehr Informationen zum Corona-Schutzschirm

    Insolvenzpflicht wird bis April ausgesetzt

    Die Corona-Pandemie wird noch lange unser Alltagsleben beeinflussen. Das gilt sowohl für das private, als auch für das geschäftliche Leben. Im März letzten Jahres wurde das Insolvenzrecht angepasst. Wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind, muss kein Insolvenzantrag gestellt werden.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Das Aussetzen des Insolvenzantrages gilt nur für Unternehmen, welche durch die Pandemie insolvenzreif wurden und welchen durch staatliche Finanzierungen ein Neustart möglich ist oder auf andere Möglichkeit „gerettet“ werden können.

    Wichtig: Wenn Sie zahlungsunfähig sind und die Unternehmung keine Zukunft hat, dann gilt diese Ausnahmeregelung für Sie nicht und Sie müssen in Insolvenz gehen.

    Der Vorteil dabei ist, dass Unternehmen mit einer Chance auf Erholung nicht in die Insolvenz rutschen und dasselbe gilt auch für die Unternehmen, welche ausreichend Liquidität haben und stabile in der Wirtschaft stehen. Was müssen Sie über das Insolvenzaussetzungsgesetz wissen?

    Das Jahr des Büffels

    Am 12. Februar wird das chinesische Neujahr gefeiert und ein neues Tierkreiszeichen tritt in Kraft. Das neue chinesische Jahr startet im Kreiszeichen des Bullen. Die Chinesen folgen dem Mondkalender und feiern daher am 1. Januar kein Neujahr.

    Das „letzte Jahr“ stand im Zeichen der Ratte und das neue steht im Zeichen des Büffels. Wir wagen einen kurzen Blick auf das chinesische Horoskop:

    "Warte deine besondere Chance ab…"

    "Dem Büffel wird vor allem Geduld, Fleiß und Gerechtigkeitsliebe zugeschrieben. Durch seine Stärke überwindet er viele Hindernisse und Schwierigkeiten. Zusätzlich wird das Element Metall zugeordnet. Das heißt, finanzielle Belange und die Absicherung der Zukunft spielt eine große Rolle!“

    Vielleicht steht das Jahr 2021 ganz im Jahr des Börsen-Bullen. Wir können gespannt sein.

    Wichtige Termine

    • Winterferien: 08.02.-20.02.2021
    • Fasching: von der Weiberfastnacht am 11.02. bis zum Aschermittwoch am 17.02.2021
    • Valentinstag: 14.02.2021
    • Mehr Sicherheit beim Bezahlen im Netz: ab dem 15. Februar werden Käufe über einen Wert von 150 Euro mit Zwei-Faktor-Authentifizierung geprüft.
    • Verlängerung der Abgabe der Steuererklärung 2019 von Ende Februar 2021 auf 31. August verlängert. Voraussetzung: Ein Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfeverein kümmert sich um Ihre Finanzen.
    • WhatsApp ändert seine neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien erst im Mai und nicht am 8.2.2021.

    Hier finden sie weitere interessante News.


    Autor - Global-Konto

    Marco Schenkel

    Content & Social Media

    Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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