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Was muss ich bei der Homeoffice-Pauschale 2020/2021 beachten?

Im Jahr 2020 wurden viele ins Homeoffice gezwungen. Die HO-Pauschale soll es uns einfach machen, Kosten von der Steuer abzusetzen. Aber was muss ich beachten und ist es wirklich ein Ersparnis?

Homeoffice-Pauschale - Hilfreich oder nicht?

Für viele Verbraucher wird die größte steuerliche Rückgewinnung über den Arbeitsweg laufen. Diese wird im Jahr 2020 deutlich kürzer gewesen sein als in den Jahren davor. Dafür saßen Sie häufiger mit dem Laptop im Wohnzimmer oder am Küchentisch. Was können Sie bei der Homeoffice-Pauschale steuerlich angeben?

Was kann ich bei der Steuer angeben?

Sie haben im Jahr 2020 von zu Hause gearbeitet? Dann dürfen Sie für jeden Tag (im Homeoffice) 5 Euro steuerlich geltend machen. Aber maximal können nur 600 Euro angegeben werden.

Wie lange muss ich im Homeoffice geblieben sein?

Auch wenn Sie nur gelegentlich im Homeoffice gearbeitet haben, können Sie diese Tage angeben. Das heißt, Sie müssen keine bestimmte Anzahl an Tagen oder Wochen nacheinander im Homeoffice bleiben.

Muss ich davor einen Arbeitsplatz eingerichtet haben oder das Zimmer zu einem bestimmten Teil für die Arbeit nutzen?

Nein, bei der Homeoffice-Pauschale gilt dies nicht. Das macht es für viele Verbraucher einfacher.

Gibt es Voraussetzungen?

Sie müssen sich den ganzen Tag komplett in den eigenen vier Wänden aufgehalten haben. Das heißt nicht, dass Sie nicht rausgehen dürfen, sondern wenn Sie dennoch in das Büro fahren (beispielsweise wegen einer Besprechung) dann zählt dieser Tag nicht. Besonders kritisch ist es, wenn Sie halbtags im Homeoffice und halbtags im Büro gearbeitet haben - dann können Sie die Pauschale nicht verwenden.

Gibt es ein Maximum, welches ich ansetzen darf?

Ja. Aktuell dürfen Sie nur maximal 120 Tage im Jahr ansetzen. Das heißt, Sie können nicht mehr als 600 Euro steuerlich geltend machen.

Benötige ich dazu einen Nachweis?

Sie benötigen aktuell keinen Nachweis - aber das Finanzamt kann Nachweise anfordern. Nachweispflichtig können beispielsweise die Anzahl der Tage im Homeoffice werden.

Gilt diese Regelung nur für das Jahr 2020?

Aktuell wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass die Regelung sowohl für 2020 als auch für 2021 gilt.

Wo muss ich die Homeoffice-Pauschale ansetzen?

Die Pauschale wird den Werbungskosten zugerechnet. Hier kann es zu Problemen kommen. Warum?
Das Finanzamt rechnet allen Steuerzahler*innen eine pauschale von 1.000 Euro an. Das heißt, erst wenn Sie über den Wert von 1.000 Euro Werbungskosten schreiten, wird sich das auch auf Ihrem Konto bemerkbar machen.

Was kann ich bei den Werbungskosten ansetzen?

Mussten Sie 2020 berufsbedingt umziehen oder eine Fortbildung machen und diese selbst bezahlen, dann können Sie dies bei den Werbungskosten ansetzen. Im Prinzip zählt jede Anschaffung, die mit Ihrem Beruf zusammensteht als Werbungskosten.
Beispiele:

  • Computer
  • Schreibtisch
  • Bürostuhl
  • Drucker
  • Arbeitsmaterial
  • Telefon- und Internetanschluss können anteilig angesetzt werden. Wichtig: 20 Prozent sieht das Finanzamt meist problemlos an. Bei höheren Angaben kann das Finanzamt das Verbindungsprotokoll als Nachweis verlangen.

Kann ich den Betrag immer hundertprozentig ansetzen?

Es kommt auf die Höhe der Anschaffung an. Die Grenze liegt bei Anschaffungen von 982 Euro brutto in der ersten Jahreshälfte 2020 und in der zweiten Jahreshälfte 928 Euro brutto.

  • Die niedrigere Zahl im zweiten Halbjahr lässt sich auf die Steuersenkung zurückführen.

Besonders teure Anschaffungen müssen Sie über mehrere Jahre gestaffelt absetzen.

Wenn Sie das Gerät nur zu einem bestimmten Anteil beruflich nutzen, müssen Sie die Aufteilung ansetzen. Nutzen Sie den Drucker privat zu 85 Prozent und drucken gelegentlich Firmendokumente (15 Prozent), dann setzen Sie die 15 Prozent an.

Kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Wenn Sie einen eigenständig eingeräumten Arbeitsraum haben und diesen ausschließlich beruflich nutzen, dann können die Einrichtungen und Betriebskosten bei der Steuer angesetzt werden.

Aber: Hier ist das Finanzamt sehr genau. Denn Sie müssen diesen Raum mindestens 90 Prozent beruflich nutzen.

Das heißt, wenn Sie sich einen Kleiderschrank in den Raum stellen, kann dieser schon ausreichen, um die Bedingungen nicht zu erfüllen.

Wichtig: Sollte Ihr Arbeitgeber bereits für die Anschaffungen bezahlt haben, können Sie diese Kosten nicht mehr bei der Steuer ansetzen.

Sind Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzbar?

Das funktioniert nur, wenn Sie:

  1. Sie haben für Ihre berufliche Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung. Dann können Sie bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend machen. (beispielsweise Lehrer und Außendienstmitarbeiter ohne Schreibtisch)
  2. Ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt Ihrer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit. (beispielsweise freie Journalisten, Schriftsteller und Künstler)
    Das heißt: Sie nutzen das Zimmer mehr als 90 Prozent aus betrieblichen Gründen.

Was ist, wenn ich mich mit dem Arbeitgeber abgesprochen habe?

Wenn Sie sich mit dem Arbeitgeber absprechen und der Arbeitsplatz geplant ist. Zum Beispiel wenn Sie einmal in der Woche von zu Hause arbeiten, können Sie diese Kosten nicht ansetzen.

Wie sieht es mit Paaren aus?

Wenn Sie beide ein Arbeitszimmer nutzen, dann kann jeder seine eigen getragenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro ansetzen.

Wichtig: Eine Renovierung des Bades oder des Flures kann nicht angesetzt werden, denn diese dienen dem privaten Wohnzweck.

Beispiel-Rechnung zur Homeoffice Pauschale


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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