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Weihnachtsgeld bei Hartz IV gefordert

30 Euro Weihnachtsgeld für Bedürftige – einer solchen Forderung kann man eigentlich kaum widersprechen. Dennoch wird es das Geld nicht geben.

Die Debatte rund um Hartz IV wird immer wieder mit harten Bandagen geführt. Auf der einen Seite gibt es die Forderung nach mehr Mitteln für Bedürftige, auf der anderen Seite wird auf die klammen Sozialkassen und die insgesamt sehr hohen Zahlungen an Hartz IV-Empfänger verwiesen. Doch gerade rund um Weihnachten kommt es wieder zu einer Diskussion, bei der es eigentlich nur eine richtige Richtung gibt. Angestoßen wurde die Diskussion rund um das Weihnachtsgeld für Hartz IV-Empfänger von der Diakonie.

Forderung nach Weihnachtsgeld von 30 Euro

Konkret geht es darum, dass auf Hartz IV angewiesene Verbraucher ein Weihnachtsgeld erhalten sollen – etwas, dass bei vielen Arbeitgebern zum Standard gehört. Dieses solle mindestens 30 Euro betragen, heißt es seitens der Diakonie. Dass diese Forderung kommt, liegt primär daran, dass es für Weihnachten keinerlei gesonderten Zuwendungen bei Hartz IV gibt. “Weihnachten ist in Hartz IV nicht vorgesehen”, sagt dazu etwa der Präsident der Diakonie in Deutschland, Ulrich Lilie. Weiter führt er dazu aus: „Die Menschen, die es ohnehin schwer haben im Leben, müssen daran ganz besonders teilhaben können.“ Einer Forderung wie dieser kann man eigentlich nur zustimmen, denn gerade Bedürftige haben es in der Weihnachtszeit alles andere als leicht.

Zulage für Weihnachten wurde 2005 gestrichen

Besonders nachvollziehbar ist die Forderung, weil es eine Art Weihnachtsgeld noch bis 2005 gab. In der damaligen Sozialhilfe war ein Betrag von 32 Euro vorgesehen, um Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, Weihnachtsgeschenke oder einen Weihnachtsbaum zu kaufen. Mit der Einführung wurde diese Zulage gestrichen – vollständig und ersatzlos. Dieser doch sehr harte Schritt gerät immer mehr in Kritik, denn gerade an Weihnachten findet es wohl jeder nachvollziehbar, dass ein wenig mehr Budget notwendig ist. Der aktuelle Regelsatz von Hartz IV, der gerade einmal 424 Euro beträgt, ist für die oftmals hohen Ausgaben an Weihnachten keinesfalls ausreichend.

Weihnachtsgeld bei Aufstockern bringt nichts

Doch Weihnachten ist für Menschen in einer schwierigen finanziellen Situation sogar doppelt bitter. Wer etwa mit einem Online-Konto ohne Schufa alles dafür tut, gegen die Schulden anzukämpfen und als Aufstocker sogar noch einem Job nachgeht, wird doppelt hart getroffen. Wer als Aufstocker nämlich ein Weihnachtsgeld erhält, der bekommt davon keinen Cent zusätzlich. Stattdessen wird das erhaltene Geld über einen Zeitraum von sechs Monaten auf den Regelsatz angerechnet. Bei der aktuellen Rechtslage ist Weihnachten für Bedürftige ein besonders bitteres Fest – eine sehr traurige Situation.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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