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Welche Zuschläge sind pfändungsfrei?

Pfändungen sind für Verbraucher immer ein schwieriges Thema – doch einige Lohnbestandteile sind vor dieser geschützt. Welche sind das?

Wenn Verbraucher in eine finanziell schwierige Situation geraten, dann kann auch die Gehaltspfändung zu einem Thema werden. Dies ist viele Verbraucher ein schwerer Einschnitt, denn eine Gehaltspfändung erfolgt nicht nur bei einer Privatinsolvenz, sondern möglicherweise auch in anderen Situationen, in denen Gläubiger Forderungen eintreiben möchten.

Teilweise werden die Betroffenen von einer Pfändung auch vollkommen überrascht, was eine solche häufig noch schwieriger macht. Doch wer sich gut beraten lässt, der merkt häufig, dass eine  Pfändung gar nicht so schlimm ist, wie sie im ersten Moment erscheinen mag. Zum einen gibt es Pfändungsfreigrenzen, die schon bei einem Single bei mindestens 1.100 Euro liegen. Zum anderen sind zahlreiche Zuschläge von einer Pfändung geschützt.

Aufwandsentschädigungen und Gefahrenzulagen sind unpfändbar

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In den letzten Jahren gab es nicht nur viele Urteile zum Thema Pfändungsschutz, sondern auch einige Novellierungen im Gesetz. Besonders relevant ist für alle Betroffenen hier § 36 Abs. Satz. 1 InsO in Verbindung mit dem § 850a Nr. 3 ZPO, denn nach diesen Paragrafen sind zahlreiche Zuschläge vor einer Pfändung geschützt.

Dazu gehören allen voran die folgenden möglichen Lohnbestandteile: Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen sowie Erschwernis- und Schmutzzulagen. Ebenfalls vor einer Pfändung geschützt sind Auslösungsgelder sowie soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen. In einigen Berufsfeldern können entsprechend relevante Teile des Gehalts vor einer Pfändung geschützt sein, was in Verbindung mit der Pfändungsfreigrenzte dazu führen kann, dass man am Ende kaum etwas an die Gläubiger abführen muss.

Nachtarbeitszuschläge sind generell unpfändbar

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Im Rahmen verschiedener Urteile der letzten Jahre wurde dabei unter anderem auch festgestellt, dass Nacharbeitszuschläge generell unpfändbar sind. Wer beispielsweise auf ein Online-Konto ohne Schufa als Pfändungsschutzkonto setzt, der kann darauf bauen, dass eingehende Zuschläge auf dem Konto vor der Pfändung geschützt sind. Die Begründung hierfür liegt in den gesundheitlichen Folgen von Nachtarbeit, die als eine Erschwerniszulage zu sehen sind.

Die Nachtarbeitszuschläge sind deshalb für Verbraucher eine Entschädigung für ihre Erschwernis bei der Ausübung der Arbeit und eben deshalb unpfändbar. Dies gilt allerdings nur dann, wenn ein Beruf nicht nahezu vollständig oder großenteils in Nachtarbeit ausgeübt werden. Darüber hinaus müssen die Zuschläge im Rahmen des Üblichen liegen. Als das Übliche wurden in einem anderen Urteil Zuschläge von bis zu 125 Prozent des normalen Stundenlohnes festgestellt.

Zuschlüge für Sonntagsarbeit sind ebenfalls unpfändbar

Auch wer an einem Sonntag oder an einem Feiertag arbeiten muss, darf sich über einen besonderen Pfändungsschutz freuen. Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit sind von der Pfändung grundsätzlich geschützt, wie mehrere Urteile der letzten Jahre bestätigt haben. Bei Sonntagsarbeit dürfen die Zuschläge allerdings maximal 50 Prozent des Grundlohnes betragen, während bei Feiertagsarbeit bis zu 125 Prozent zusätzlich bezahlt werden dürfen.

Wer auf ein Online-Konto ohne Schufa setzt, kann die entsprechenden Zuschläge anmelden und somit eine Pfändung verhindern. Leider gilt dies aber nicht für die Samstagsarbeit, denn diese gilt mittlerweile als üblich. Entsprechend gezahlte Zuschläge bleiben entsprechend auch nicht pfändungsfrei, da es sich um keine besondere Erschwernis handelt – wird das Gehalt gepfändet, sollte man also lieber am Sonntag und Feiertag als am Samstag arbeiten, dann darf man das zusätzliche Geld auch behalten.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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