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Wenn die Bank ihren Kunden ein P-Konto verweigert

Mit einem Pfändungsschutz-Konto schützen verschuldete Verbraucher einen Teil ihrer Einnahmen für den Eigenbedarf vor ihren Gläubigern. Rechtlich gesehen dürfen Banken die Umwandlung in ein P-Konto weder verweigern, noch zusätzliche Gebühren dafür erheben. Den Finanzinstituten scheint diese Art von Konto jedoch ein lästiges Anhängsel zu sein. Die Verbraucherzentrale Sachsen deckt nun auf, dass es Banken gibt, die diese Regelung einfach umgehen. Doch die Führung als P-Konto ist keine Sonderleistung – sie erfüllt die gesetzliche Pflicht.

Gebühren dürfen nicht höher sein als bei gewöhnlichen Konten

Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) (AZ: XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12) darf eine Bank bei Umwandlung in ein Pfändungsschutz-Konto keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren erheben. Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnte eine Bank bereits im Januar 2013 ab, da sie trotz höchstrichterlicher Rechtsprechung enorme Gebühren für die Führung eines P-Kontos verlangte. Nach einer Unterlassungserklärung fand dieses Geldhaus jedoch 2014 einen anderen Weg, um die P-Konten in ihrem System zu umgehen. Kunden, welche bereits von einer Pfändung betroffen waren, erhielten ein Muster-Schreiben in dem ihnen die Kündigung des Vertrages in Aussicht gestellt wurde, sollten sie ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln wollen.

schufa-zentrale

Nach einer ersten Abmahnung folgt nun die Klage

Die Betroffenen werden einfach auf die Straße gesetzt, denn bei anderen Banken wird es im Anschluss nicht leichter. Eine Konto-Kündigung kann zusätzlich einen negativen SCHUFA-Eintrag mit sich bringen. In dieser Handhabe sieht die sächsische Verbraucherzentrale einen Rechtsverstoß. Da bis dato keine Unterlassungserklärung seitens der Bank abgegeben wurde, klagt die Verbraucherzentrale nun gegen das Institut und ihre unsittlichen Methoden (Stand: 25.09.2014). „Offensichtlich will man P-Konten gar nicht erst in den Bestand nehmen, anders können die Musterschreiben an die betroffenen Kunden wohl nicht gewertet werden", sagt die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andrea Heyer. Bildquelle: SCHUFA Holding AG

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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