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Wie geht man mit einem verschuldeten Erbe um?

Zumindest finanziell ist ein Erbe für Verbraucher üblicherweise eine gute Nachricht – doch was, wenn sich das Erbe als verschuldet herausstellt?

Ein Erbe kann Menschen oft dabei helfen, mögliche finanzielle Probleme hinter sich zu lassen. Wer auf ein Online Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, kann sich daher in den allermeisten Fällen zumindest finanziell freuen und so möglicherweise die Schulden hinter sich lassen. Doch nicht immer bedeutet ein Erbe nur gute Nachrichten, theoretisch kann jeder nämlich auch Schulden erben. Das Problem daran: Ob ein Erbe verschuldet ist oder nicht, lässt sich gar nicht so einfach herausfinden. Worauf muss man also achten und was sollte man bedenken?

Möglichst früh beim Erblasser informieren

Nicht jedes Erbe ist gleich und keineswegs immer ist die Beziehung zwischen Erblasser und Erben vor dem Tod wirklich gut, weswegen die Informationen über ein Erbe oft begrenzt sind. Dennoch raten Experten dazu, sich frühzeitig darüber zu informieren, wie es um das Erbe steht und welche möglichen Werte und Verbindlichkeiten es gibt. Schon vor dem Erbe zu wissen, ob es sich um Vermögen oder Schulden handelt, kann ein großer Vorteil sein. Natürlich ist das schwierig, wenn das Verhältnis zwischen Erben und Erblasser nicht gerade ideal ist, dennoch schadet es nicht, sich zumindest grob zu informieren. Doch auch sofern das nicht gelingt, hat man durchaus noch Möglichkeiten, um sich auch nach dem Tod noch über das jeweilige Erbe zu informieren und dieses im Zweifel auszuschlagen.

Kurze Fristen zur Ausschlagung des Erbes

Dann allerdings wird der zeitliche Druck sehr groß, was auch Inhaber eines Online Konto ohne Schufa, die eine finanzielle Entlastung erhoffen, bedenken sollten. Ausgeschlagen wird ein Erbe in den allermeisten Fällen nur dann, wenn es überschuldet ist oder es gröbere persönliche Konflikte zwischen Erben und Erblasser gab. Doch dabei setzt der Staat generell recht strikte Fristen an. Ein Erbe kann üblicherweise nur innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Testaments durch das Nachlassgericht ausgeschlagen werden. Die Frist beginnt hier bereits am ersten Tag der Verlesung des Testaments, sodass man für die Entscheidung nicht gerade viel Zeit hat. Verlängert auf bis zu sechs Monate wird die Frist nur dann, wenn Verbraucher sich zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Testaments im Ausland befinden – ansonsten gilt immer die kurze Frist.

Eingeschränkte Möglichkeiten das Erbe zu prüfen

Nach Annahme des Erbes muss der jeweilige Erbe bei Zweifeln über die Werthaltigkeit eigene Recherchen anstellen, um zu erfahren, ob möglicherweise eine Überschuldung des Erbes vorliegt. Die Möglichkeiten sind hier leider nur eingeschränkt, denn im Prinzip kann der Erbe sich nur an alle Banken und mögliche Gläubiger wenden, um die genauen Besitzstände festzustellen. Dies ist nicht nur aufwendig, sondern oft auch nicht in seiner Gesamtheit in sechs Wochen machbar. Zusätzlich bieten sich Recherchen unter Bekannten und Verwandten an, wenn sich anders keine Informationen ausfindig machen lassen. Bei großen Zweifeln kann man das Erbe auch von Anfang ausschlagen. Stellt sich dann heraus, dass das Erbe doch einen großen Wert hat, von dem man nichts wusste, kann man mit derselben Frist auch die Ausschlagung anfechten – auch dies ist aber nicht gerade einfach. So schön ein Erbe zumindest finanziell also klingt, gibt es auch so einige Fallstricke.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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