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Wohnungsnot betrifft immer öfter Ältere

Die Wohnungsnot betrifft in Deutschland immer häufiger auch Rentner – auch weil sie aus der eigenen Wohnung geworfen werden.

In den letzten Jahren gab es gleich mehrere Fälle von Wohnungskündigungen in Großstädten, die für Aufregung gesorgt haben. Besonders häufig betroffen sind dabei ältere Menschen, die auf einmal mit über 70 oder 80 Jahren noch einmal umziehen sollen. Warum? Weil die Vermieter der Wohnungen eine Kündigung des alten Vertrages geschickt haben. Die Grundlage dafür ist oft auch Eigenbedarf, ein relativ einfacher Kündigungsgrund, gegen den Widerspruch schwierig ist. Hinter vorgehaltener Hand geht es aber meist darum, die Wohnung zu sanieren und deutlich teurer weiterzuvermieten. In vielen Metropolen kann dies für den Besitzer der Immobilie mittelfristig deutlich mehr Geld bringen, denn oft sind alte Bestandsmieten auch weiterhin sehr niedrig.

Umzug in hohem Alter kaum zumutbar

Doch, dass Menschen im hohen Alter auf einmal noch umziehen müssen, ist eigentlich nicht zumutbar. Genauso wie Schulden im Alter, die für Menschen im hohen Alter eine kaum überwindbare Hürde sind, ist ein Wohnungswechsel für viele Betroffene einfach zu viel. Darüber hinaus haben es ältere Menschen in der heutigen Zeit schlichtweg nicht mehr so einfach wie Jüngere. Wer Schulden hat, kann beispielsweise auf ein Onlinekonto ohne Schufa setzen, wer eine neue Wohnung sucht, der nutzt verschiedene Internetportale für die Recherche. Für ältere Menschen ist oft beides keine Option, denn viele nutzen das Internet nicht und haben nicht einmal einen Computer. Eine neue Wohnung und ein Umzugsunternehmen zu finden? Unter diesen Vorzeichen meist ein nahezu unmögliches Szenario.

Hoffnung auf die sogenannte Sozialklausel

Doch ältere Menschen haben immerhin unter Umständen die Möglichkeit auf die sogenannte Sozialklausel. Hierbei handelt es sich konkret um Paragraf 574 des Bürgerlichen Gesetzesbuches. Dieser schützt Betroffene in schwierigen Situationen häufig vor der Kündigung, selbst wenn es um Eigenbedarf geht. Diese Regelung sieht vor, dass eine Kündigung dann nicht möglich ist, wenn „die Beendigung für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist“. Soweit so gut, denn die Kriterien für die Inanspruchnahme dieser Klausel sind alles andere als locker. Betroffene müssen eine lange Mietdauer, eine Verwurzelung in der Umgebung und eine vorliegende Krankheit nachweisen. Damit aber noch nicht genug, es muss auch nachgewiesen werden, dass man keinen angemessen Wohnersatz finden kann – besonders dieser Aspekt ist sehr schwer nachzuweisen. Hoffnung können sich ältere Verbraucher durch die Sozialklausel teilweise aber dennoch machen, denn die Gerichte sind bei Klagen meist den Mietern zugewendet.

Kaum Hilfe für betroffene Menschen

Doch auch wenn die juristische Komponente manchen Verbrauchern durchaus Hoffnung macht, ist es dennoch schockierend, dass ältere Verbraucher keine oder kaum Hilfe bekommen. Die Nachweise zu erbringen ist für viele Menschen im hohen Alter oft kaum möglich. Wer das Internet nicht nutzt, ist etwa bei der Wohnungssuche fast immer aufgeschmissen. Auch andere Nachweise bekommt man oft nicht mehr durch telefonische Nachfragen. Deswegen wird auch immer wieder der Ruf nach Hilfe für betroffene Verbraucher laut, denn für diejenigen, die ihre Wohnung verlieren, gibt es keine Unterstützung analog zu einer Schuldnerberatung – noch nicht.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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