Ihr Konto in 1 Minute beantragen

Ihr Onlinekonto

  • Privat- oder Geschäftskonto  
  • inkl. Prepaid MasterCard
  • mtl. 1x gratis Geld abheben  
  • mtl. 5 Geldeingänge umsonst
  • Banking-App kompatibel

Privatinsolvenz: Der Weg aus den Schulden

Die Rechnungen und das Einkommen gehen vorn und hinten nicht auf. Alles, was Sie sehen, sind rote Zahlen? Vielleicht kann Ihnen die Privatinsolvenz ein Weg aus der Krise weisen.

Wie muss ich vorgehen?

Kurz zur Privatinsolvenz

Die Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz ist ein vereinfachtes Verfahren für private Personen, um ihre Schulden "in den Griff" zu bekommen. Wenn Rechnungen und Verbindlichkeiten das Einkommen übersteigen, ist meist der letzte Ausweg über einen Insolvenz-Antrag. Der Schuldner hat das Ziel: Nach sechs Jahren endlich wieder schuldenfrei zu sein. Meist ist dieses Verfahren schleppend und bestückt mit vielen Formalitäten.

Das Ziel der Privatinsolvenz besteht in der Restschuldbefreiung und die damit verbundene Begleichung der Gläubiger. Am Ende des Verfahrens soll dem Schuldner einen Neustart ermöglicht werden.

Gut zu wissen: Von der Antragstellung bis zu der Verfahrens-Eröffnung kann es bis zu fünf Wochen dauern.

Wie beantrage ich die Privatinsolvenz?

Beim Amtsgericht können Sie den Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Für einen erfolgreichen Antrag muss der Schuldner viele Unterlagen und Formulare beim Gericht einreichen. Sie benötigen eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle, dass ein außergerichtliche Einigungsversuch stattgefunden hat, aber gescheitert ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Privatinsolvenz wird auch Verbraucherinsolvenz genannt
  • Es handelt sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren vor Gericht
  • Kann von zahlungsunfähigen privaten Personen beantragt werden (ohne ein selbstständiges Arbeitsverhältnis)
  • Ein gewisser Ablauf muss eingehalten werden (ein gescheiterter Versuch einer außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern)
  • Der Schuldner muss seine finanziellen Verhältnisse sowie vorhandenes Vermögen oder Einkommen offenlegen
  • Darauf folgt die Wohlverhaltens-Phase mit einer Dauer von drei Jahren: Hier verpflichtet sich der Schuldner gewisse Regeln einzuhalten (keine neuen Schulden aufnehmen etc.)
  • Werden die Regeln vom Schuldner in der Wohlverhaltens-Phase eingehalten, kommt es zur Restschuldbefreiung
  • Es benötigt drei weitere Jahre, bis alle SCHUFA-Einträge gelöscht und die Insolvenz beendet ist
  • Rechnen Sie mit einer Mindestdauer von insgesamt sechs Jahren bei einem Insolvenz-Verfahren – Danach sind Sie schuldenfrei
  • Mehr zum Thema Insolvenz (auch für Selbstständige).

Was bringt mir ein Onlinekonto?

Damit Sie trotz dieser schweren Phase Geld zum Leben haben, gibt es das Pfändungsschutzkonto. Damit können Sie monatlich über einen Freibetrag verfügen, welcher (wie der Name schon sagt) nicht pfändbar ist.

Wichtig: Die Umstellung eines Girokontos in ein P-Konto muss jedes Geld-Institut ermöglichen. Bedenken Sie bitte, dass jede Privatperson nur ein einziges P-Konto führen darf.

Was geht nicht mehr?

  • Sie können das Konto nicht überziehen
  • Kreditkarten und Co. werden gesperrt
  • Das P-Konto wird in der Schufa eingetragen

Onlinekonto - kleiner - Karte und Smartphone

Aber nicht mit dem Onlinekonto

Mit dem Onlinekonto ohne Schufa erhalten Sie keinen Schufa-Eintrag, sondern ein Konto auf Guthaben-Basis mit einer Prepaid-Mastercard. Sie sind weltweit zahlungsfähig und mit einem Klick in Ihrem Online-Banking erhalten Sie in Sekunden den Pfändungsschutz. Keine Zeit verlieren: Starten Sie jetzt mit Onlinekonto in 5 Minuten!


Hier finden sie weitere interessante News.


Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

Impressum - Datenschutzerklärung - Rechtliche Hinweise